§ 24 ZSKG
Erste-Hilfe-Ausbildung und Ausbildung von Pflegehilfskräften
Der Bund fördert die Ausbildung der Bevölkerung durch die nach § 26 Abs. 1 mitwirkenden privaten Organisationen
- 1.
- in Erster Hilfe mit Selbstschutzinhalten und
- 2.
- zu Pflegehilfskräften.
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