§ 4 ZupfinstrumentAusbV
Struktur und Inhalte der Berufsausbildung
(1) Die Berufsausbildung gliedert sich in
- 1.
- übergreifende berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten,
- 2.
- berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten in der Fachrichtung Gitarrenbau oder in der Fachrichtung Harfenbau,
- 3.
- integrative Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten.
(2) Übergreifende berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten sind:
- 1.
- Erstellen von Entwürfen zur Gestaltung von Instrumenten,
- 2.
- Messen, Prüfen, Anreißen und Übertragen von Maßen und Konturen,
- 3.
- Auswählen und Handhaben von Werkzeugen sowie Auswählen, Einrichten und Warten von Maschinen und Geräten,
- 4.
- Auswählen, Be- und Verarbeiten und Lagern von Werk- und Hilfsstoffen,
- 5.
- Herstellen von Verbindungen,
- 6.
- Herstellen und Gestalten von Oberflächen,
- 7.
- Herstellen von Korpussen,
- 8.
- Herstellen von Hälsen und Halsverbindungen oder Herstellen von Harfenhälsen und Säulen,
- 9.
- Herstellen von Griffbrettern und Stegen oder Festlegen von Mensuren und Anbringen von Mechaniken.
(3) Berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten in der Fachrichtung Gitarrenbau sind:
- 1.
- Prüfen, Optimieren und Präsentieren von Entwürfen,
- 2.
- Herstellen von Korpussen,
- 3.
- Herstellen von Hälsen und Halsverbindungen,
- 4.
- Herstellen von Griffbrettern und Stegen,
- 5.
- Montieren von Tonabnahmesystemen,
- 6.
- Spielfertigmachen von Instrumenten,
- 7.
- Klangeinteilung und -bewertung von Instrumenten,
- 8.
- Reparieren von Instrumenten.
(4) Berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten in der Fachrichtung Harfenbau sind:
- 1.
- Prüfen, Optimieren und Präsentieren von Entwürfen,
- 2.
- Herstellen von Korpussen,
- 3.
- Herstellen von Harfenhälsen und Säulen,
- 4.
- Festlegen von Mensuren und Anbringen von Mechaniken,
- 5.
- Montieren von Tonabnahmesystemen,
- 6.
- Spielfertigmachen von Instrumenten,
- 7.
- Klangeinteilung und -bewertung von Instrumenten,
- 8.
- Reparieren von Instrumenten.
(5) Integrative Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten sind:
- 1.
- Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht,
- 2.
- Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes,
- 3.
- Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit,
- 4.
- Umweltschutz,
- 5.
- Planen und Vorbereiten von Arbeitsabläufen, Arbeiten im Team,
- 6.
- betriebliche und technische Kommunikation,
- 7.
- Erstellen und Anwenden von technischen Unterlagen,
- 8.
- Durchführen von qualitätssichernden Maßnahmen,
- 9.
- Kundenorientierung und Verkaufen von Instrumenten.
Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.