Anhang 1 ZuV 2020
(zu § 5 Absatz 1 Nummer 4 Buchstabe e, § 6 Absatz 6, § 10 Absatz 3 Satz 1, §§ 12, 13 Satz 1, § 15 Absatz 4 Satz 3, § 16 Absatz 2 Nummer 5 Buchstabe c, § 23 Absatz 4 Satz 2)
(Fundstelle: BGBl. I 2011, 1938- 1939)
Teil 1Zuteilung für Steamcracking-Prozesse nach § 12
Die vorläufige jährliche Anzahl Berechtigungen, die einem Zuteilungselement mit Produkt-Emissionswert für die Herstellung chemischer Wertprodukte zuzuteilen sind, berechnet sich nach folgender Formel:
Erläuterung der Abkürzungen
- FcWP
- vorläufige jährliche Zuteilung für ein Zuteilungselement, das die Produktion von chemischen Wertprodukten durch Steamcracken abbildet, in Anzahl Berechtigungen;
- BMSteamcracken
- Produkt-Emissionswert für Steamcracken;
- Emdirekt
- direkte Emissionen nach Maßgabe von § 15 Absatz 4. Die in den direkten Emissionen enthaltenen Emissionen aus allen Nettoimporten messbarer Wärme werden nach § 15 Absatz 3 berechnet;
- Emindirekt
- indirekte Emissionen aus dem Verbrauch von Strom innerhalb der Systemgrenzen des Steamcrackens während des gewählten Bezugszeitraums, berechnet anhand des Emissionsfaktors nach § 15 Absatz 2;
- HARcWP,insg.,k
- historische Aktivitätsrate für die Gesamtproduktion an chemischen Wertprodukten im Jahr k des gewählten Bezugszeitraums, ausgedrückt in Tonnen chemische Wertprodukte;
- HZEH,k
- historische Wasserstoff-Produktion aus zusätzlichen Einsatzstoffen im Jahr k des gewählten Bezugszeitraums, ausgedrückt in Tonnen Wasserstoff;
- HZEE,k
- historische Ethen-Produktion aus zusätzlichen Einsatzstoffen im Jahr k des gewählten Bezugszeitraums, ausgedrückt in Tonnen Ethen;
- HZEO,k
- historische Produktion anderer chemischer Wertprodukte aus zusätzlichen Einsatzstoffen im Jahr k des gewählten Bezugszeitraums, ausgedrückt in Tonnen anderer chemischer Wertprodukte, hier als Summe der Massen von Ethin, Propen, Butadien und Benzol.
Die vorläufige jährliche Anzahl Berechtigungen, die einem Zuteilungselement mit Produkt-Emissionswert für die Herstellung von Vinylchlorid-Monomer zuzuteilen sind, berechnet sich nach folgender Formel:
Erläuterung der Abkürzungen
- FVCM
- vorläufige jährliche Zuteilung für die Produktion von Vinylchlorid-Monomer, in Anzahl Berechtigungen;
- BMVCM
- Produkt-Emissionswert für Vinylchlorid-Monomer;
- HARVCM
- historische Aktivitätsrate für die Produktion von Vinylchlorid-Monomer als Median der jährlichen Produktionsmengen während des jeweiligen Bezugszeitraums, ausgedrückt in Tonnen Vinylchlorid (Chlorethylen);
- Emdirekt
- historische direkte Emissionen nach Maßgabe von § 15 Absatz 4 aus der Produktion von Vinylchlorid-Monomer, einschließlich Emissionen aus dem Nettowärmeimport während des jeweiligen Bezugszeitraums, ausgedrückt in Tonnen Kohlendioxid-Äquivalent; die in den direkten Emissionen enthaltenen Emissionen aus allen Nettoimporten messbarer Wärme berechnen sich nach § 15 Absatz 3;
- EmWasserstoff
- historische virtuelle Emissionen aus der Verbrennung von Wasserstoff zur Produktion von Vinylchlorid-Monomer während des jeweiligen Bezugszeitraums, berechnet als historischer Wasserstoffverbrauch multipliziert mit 56,1 Tonnen Kohlendioxid pro Terajoule, ausgedrückt in Tonnen Kohlendioxid-Äquivalent.
bei der Erzeugung von Wärme in Kraft-Wärme-Kopplung
- 1.
- Für die Zuordnung der Eingangsströme und Emissionen bei der Erzeugung von Wärme in Kraft-Wärme-Kopplung auf die in gekoppelter Produktion hergestellten Produkte ist folgende Formel maßgeblich:Erläuterung der Abkürzungen
- EQ
- die auf die in gekoppelter Erzeugung von Wärme entfallende Emissionsmenge in Tonnen Kohlendioxid-Äquivalente oder die auf die in gekoppelter Erzeugung von Wärme entfallenden Stoffströme, bezogen auf ein Zuteilungselement;
- ŋQ
- Wirkungsgrad der Wärmeerzeugung in gekoppelter Wärmeproduktion;
- ŋQ,ref
- Referenzwirkungsgrad der Wärmeerzeugung in gekoppelter Wärmeproduktion;
- ŋel
- Wirkungsgrad der Stromproduktion in gekoppelter Stromerzeugung;
- ŋel,ref
- Referenzwirkungsgrad der Stromproduktion in gekoppelter Stromerzeugung;
- EKWK
- die auf die in gekoppelter Erzeugung von elektrischer und thermischer Energie entfallende Emissionsmenge in Tonnen Kohlendioxid-Äquivalente oder die auf die in gekoppelter Erzeugung von elektrischer und thermischer Energie entfallenden Stoffströme.
- 2.
- Zur Anwendung der Formel nach Nummer 1 sind die Wirkungsgrade für die Strom- und Wärmeproduktion entweder aus den Auslegungsparametern der Anlage anzugeben oder durch verifizierte Messungen zu ermitteln; alternativ zur Angabe der Wirkungsgrade können auch die Nutzungsgrade angegeben werden.Für die Ermittlung der Wirkungsgrade durch verifizierte Messungen sind folgende Formeln maßgeblich:Erläuterung der Abkürzungen
- QW
- die auf die in gekoppelter Erzeugung von elektrischer und thermischer Energie entfallende Wärmemenge, ausgedrückt in Gigajoule;
- QBr
- die für die gekoppelte Erzeugung von elektrischer und thermischer Energie benötigte Brennstoffmenge, ausgedrückt in Gigajoule;
- Qel
- die auf die in gekoppelter Erzeugung von elektrischer und thermischer Energie entfallende Strommenge, ausgedrückt in Gigajoule.
- 3.
- Zur Anwendung der Formel nach Nummer 1 gelten für ŋQ,ref und ŋel,ref die folgenden Referenzwirkungsgrad-Werte der getrennten Strom- und Wärmeerzeugung:
Steinkohle, Koks und sonstige feste
BrennstoffeBraunkohle,
BraunkohlebrikettsGasöl, Heizöl, Flüssiggas und sonstige flüssige Brennstoffe Erdgas und weitere
gasförmige BrennstoffeStrom 44,2 % 41,8 % 44,2 % 52,5 % Wärme 88 % 86 % 89 % 90 % Werden in einem Zuteilungselement mehrere Brennstoffe eingesetzt, so ist ein Mischwert für den Referenzwirkungsgrad auf Basis einer Gewichtung nach Brennstoffenergie zu bilden. - 4.
- Zusätzliche Angaben im ZuteilungsantragSoweit Regelungen dieser Verordnung auf diesen Teil des Anhangs 1 verweisen, sind im Zuteilungsantrag folgende Angaben zu den Verbrennungseinheiten der Anlage zusätzlich erforderlich:
- a)
- die Bezeichnung der Verbrennungseinheit,
- b)
- die Feuerungswärmeleistung zum Zeitpunkt der Antragstellung,
- c)
- die zugehörigen Zuteilungselemente,
- d)
- Veränderungen der Angaben zu den Buchstaben a bis c in den Kalenderjahren 2005 bis 2010.
Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.