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ZVSAusbV

Zugverkehrssteuerungsausbildungsverordnung

Verordnung über die Berufsausbildung zum Eisenbahner in der Zugverkehrssteuerung und zur Eisenbahnerin in der Zugverkehrssteuerung *

Informationen

Ausfertigungsdatum14.01.2022
FundstelleBGBl I 2022, 433, 447
VersionGeändert durch Art. 1 V v. 5.7.2022 I 1071

Alle Normen

    Inhaltsübersicht

  • Abschnitt 1
    Gegenstand, Dauer und Gliederung der Berufsausbildung
  • § 1
    Staatliche Anerkennung des Ausbildungsberufes
    § 2
    Dauer der Berufsausbildung
    § 3
    Begriffsbestimmungen
    § 4
    Gegenstand der Berufsausbildung und Ausbildungsrahmenplan
    § 5
    Struktur der Berufsausbildung und Ausbildungsberufsbild
    § 6
    Ausbildungsplan

  • Abschnitt 2
    Abschlussprüfung
  • § 7
    Aufteilung in zwei Teile und Zeitpunkt
    § 8
    Inhalt des Teiles 1
    § 9
    Prüfungsbereiche des Teiles 1
    § 10
    Prüfungsbereich „Gesamtsystem Eisenbahn und Regelbetrieb“
    § 11
    Prüfungsbereich „Örtliche Sicherung einer Weiche“
    § 12
    Inhalt des Teiles 2
    § 13
    Prüfungsbereiche des Teiles 2
    § 14
    Prüfungsbereich „Abweichungen vom Regelbetrieb“
    § 15
    Prüfungsbereich „Störungen im Eisenbahnbetrieb“
    § 16
    Prüfungsbereich „Wirtschafts- und Sozialkunde“
    § 17
    Gewichtung der Prüfungsbereiche und Anforderungen für das Bestehen der Abschlussprüfung
    § 18
    Mündliche Ergänzungsprüfung

  • Abschnitt 3
    Weitere Berufsausbildung
  • § 19
    Anrechnung von Ausbildungszeiten
    Anlage
    (zu § 4 Absatz 1)
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