Inhaltsübersicht ZVSAusbV
Abschnitt 1
Gegenstand, Dauer und
Gliederung der Berufsausbildung
§ 1 | Staatliche Anerkennung des Ausbildungsberufes |
§ 2 | Dauer der Berufsausbildung |
§ 3 | Begriffsbestimmungen |
§ 4 | Gegenstand der Berufsausbildung und Ausbildungsrahmenplan |
§ 5 | Struktur der Berufsausbildung und Ausbildungsberufsbild |
§ 6 | Ausbildungsplan |
Abschnitt 2
Abschlussprüfung
§ 7 | Aufteilung in zwei Teile und Zeitpunkt |
§ 8 | Inhalt des Teiles 1 |
§ 9 | Prüfungsbereiche des Teiles 1 |
§ 10 | Prüfungsbereich „Gesamtsystem Eisenbahn und Regelbetrieb“ |
§ 11 | Prüfungsbereich „Örtliche Sicherung einer Weiche“ |
§ 12 | Inhalt des Teiles 2 |
§ 13 | Prüfungsbereiche des Teiles 2 |
§ 14 | Prüfungsbereich „Abweichungen vom Regelbetrieb“ |
§ 15 | Prüfungsbereich „Störungen im Eisenbahnbetrieb“ |
§ 16 | Prüfungsbereich „Wirtschafts- und Sozialkunde“ |
§ 17 | Gewichtung der Prüfungsbereiche und Anforderungen für das Bestehen der Abschlussprüfung |
§ 18 | Mündliche Ergänzungsprüfung |
Abschnitt 3
Weitere Berufsausbildung
§ 19 | Anrechnung von Ausbildungszeiten |
Anlage | Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Eisenbahner in der Zugverkehrssteuerung und zur Eisenbahnerin in der Zugverkehrssteuerung |
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