§ 4 ZweiradAusbV
Struktur und Inhalte der Berufsausbildung
(1) Die Berufsausbildung gliedert sich in
- 1.
- fachrichtungsübergreifende berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten,
- 2.
- berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten in der Fachrichtung Fahrradtechnik oder in der Fachrichtung Motorradtechnik und
- 3.
- integrativ zu vermittelnde Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten.
(2) Fachrichtungsübergreifende berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten sind:
- 1.
- Bedienen von Fahrzeugen und Systemen,
- 2.
- Außerbetriebnehmen und Inbetriebnehmen von fahrzeugtechnischen Systemen,
- 3.
- Messen und Prüfen an Systemen,
- 4.
- Durchführen von Service- und Wartungsarbeiten,
- 5.
- Diagnostizieren von Fehlern und Störungen an Fahrzeugen und Systemen,
- 6.
- Demontieren, Reparieren und Montieren von Bauteilen, Baugruppen und Systemen,
- 7.
- betriebliche und technische Kommunikation.
(3) Berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten in der Fachrichtung Fahrradtechnik sind:
- 1.
- Herstellen und Anpassen von Fahrrädern,
- 2.
- Durchführen von Service- und Wartungsarbeiten,
- 3.
- Durchführen von Um- und Nachrüstarbeiten,
- 4.
- Diagnostizieren von Fehlern und Störungen an Fahrzeugen und Systemen,
- 5.
- Demontieren, Reparieren und Montieren von Bauteilen, Baugruppen und Systemen,
- 6.
- Durchführen von logistischen Maßnahmen,
- 7.
- Verkauf von Waren und Dienstleistungen.
(4) Berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten in der Fachrichtung Motorradtechnik sind:
- 1.
- Durchführen von Service- und Wartungsarbeiten,
- 2.
- Diagnostizieren von Fehlern und Störungen an Fahrzeugen und Systemen,
- 3.
- Demontieren, Reparieren und Montieren von Bauteilen, Baugruppen und Systemen,
- 4.
- Durchführen von Aus-, Um- und Nachrüstarbeiten,
- 5.
- Untersuchen von Fahrzeugen nach rechtlichen Vorgaben und Richtlinien,
- 6.
- Herstellen von Fahrzeugen und Bauteilen,
- 7.
- Verkauf von Waren und Dienstleistungen.
(5) Integrativ zu vermittelnde Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten sind:
- 1.
- Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht,
- 2.
- Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes,
- 3.
- Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit,
- 4.
- Umweltschutz,
- 5.
- Planen und Vorbereiten von Arbeitsabläufen sowie Kontrollieren und Bewerten von Arbeitsergebnissen,
- 6.
- Durchführen von qualitätssichernden Maßnahmen.
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