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ZweiradAusbV

Zweiradmechatronikerausbildungsverordnung

Verordnung über die Berufsausbildung zum Zweiradmechatroniker und zur Zweiradmechatronikerin*

Informationen

Ausfertigungsdatum13.01.2014
FundstelleBGBl I 2014, 731
VersionErsetzt V 806-22-1-48 v. 25.7.2008 I 1560 (ZweirMAusbV 2008)

Alle Normen

    Eingangsformel
    § 1
    Staatliche Anerkennung des Ausbildungsberufes
    § 2
    Dauer der Berufsausbildung
    § 3
    Fachrichtungen der Berufsausbildung
    § 4
    Struktur und Inhalte der Berufsausbildung
    § 5
    Ausbildungsrahmenplan
    § 6
    Durchführung der Berufsausbildung, schriftlicher Ausbildungsnachweis
    § 7
    Abschluss- oder Gesellenprüfung
    § 8
    Teil 1 der Abschluss- oder Gesellenprüfung
    § 9
    Teil 2 der Abschluss- oder Gesellenprüfung in der Fachrichtung Fahrradtechnik
    § 10
    Gewichtung der Prüfungsbereiche, Bestehen der Gesellen- oder Abschlussprüfung in der Fachrichtung Fahrradtechnik
    § 11
    Teil 2 der Abschluss- oder Gesellenprüfung in der Fachrichtung Motorradtechnik
    § 12
    Gewichtung der Prüfungsbereiche, Bestehen der Gesellen- oder Abschlussprüfung in der Fachrichtung Motorradtechnik
    § 13
    Anrechnung von Ausbildungszeiten
    § 14
    Inkrafttreten, Außerkrafttreten
    Anlage
    (zu § 5 Absatz 1)
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