ANHANG II RL 1999/2/EG
QUELLEN IONISIERENDER STRAHLUNG
Lebensmittel dürfen nur mit den nachstehenden Arten ionisierender Strahlung behandelt werden:
- a)
- Gammastrahlen aus Radionukliden 60Co oder 137Cs.
- b)
- Röntgenstrahlen, die von Geräten erzeugt werden, die mit einer Nennenergie (maximale Quantenenergie) von 5 MeV oder darunter betrieben werden.
- c)
- Elektronen, die von Geräten erzeugt werden, die mit einer Nennenergie (maximale Quantenenergie) von 10 MeV oder darunter betrieben werden.
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