ANHANG VIII RL 1999/30/EG
DATENQUALITÄTSZIELE UND ZUSAMMENSTELLUNG DER ERGEBNISSE DER LUFTQUALITÄTSBEURTEILUNG
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I.
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Datenqualitätsziele
Die folgenden Ziele für die Datenqualität hinsichtlich der erforderlichen Genauigkeit der Beurteilungsmethoden sowie der Mindestzeitdauer und der Meßdatenerfassung dienen als Richtschnur für Qualitätssicherungsprogramme. Schwefeldioxid, Stickstoffdioxid und Stickstoffoxide | Partikel und Blei | |
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Genauigkeit | 15 % | 25 % |
Mindestdatenerfassung | 90 % | 90 % |
Genauigkeit | 25 % | 50 % |
Mindestdatenerfassung | 90 % | 90 % |
Mindestzeitdauer | 14 % (eine Messung wöchentlich nach dem Zufallsprinzip gleichmäßig über das Jahr verteilt oder acht Wochen gleichmäßig über das Jahr verteilt) | 14 % (eine Messung wöchentlich nach dem Zufallsprinzip gleichmäßig über das Jahr verteilt oder acht Wochen gleichmäßig über das Jahr verteilt) |
Genauigkeit: Stundenmittelwerte Tagesmittelwerte Jahresmittelwerte | 50—60 %50 %30 % | noch nicht festgelegt(1)50 % |
Genauigkeit | 75 % | 100 % |
- II.
- Ergebnisse der Luftqualitätsbeurteilung
Die folgenden Informationen sollten für Gebiete oder Ballungsräume zusammengestellt werden, in denen anstelle von Messungen andere Datenquellen als ergänzende Information zu Meßdaten oder als alleiniges Mittel zur Luftqualitätsbeurteilung genutzt werden:- —
Beschreibung der durchgeführten Beurteilungstätigkeit;
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eingesetzte spezifische Methoden, mit Verweisen auf Beschreibungen der Methode;
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Quellen von Daten und Informationen;
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Beschreibung der Ergebnisse, einschließlich der Unsicherheiten; insbesondere die Ausdehnung von Flächen oder gegebenenfalls die Länge von Straßen innerhalb des Gebiets oder Ballungsraums, in denen die Schadstoffkonzentrationen die Grenzwerte zuzüglich etwaiger Toleranzmargen übersteigen, sowie alle geographischen Bereiche, in denen die Konzentration die obere oder die untere Beurteilungsschwelle überschreitet;
- —
bei Grenzwerten zum Schutz der menschlichen Gesundheit Angabe der Bevölkerung, die potentiell einer Konzentration oberhalb des Grenzwertes ausgesetzt ist.
- III.
- Normzustand
Bei Schwefeldioxid und Stickstoffoxiden bezieht sich das Volumen auf den Normzustand bei einer Temperatur von 293 °K und einem Druck von 101,3 kPa.Fußnote(n):
- (1)
Änderungen zur Anpassung dieses Punkts an den wissenschaftlichen und technischen Fortschritt werden nach dem Verfahren des Artikels 12 Absatz 2 der Richtlinie 96/62/EG erlassen.
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