Artikel 20 RL 1999/35/EG
Bewertung der Anwendung
Drei Jahre nach dem in Artikel 19 Absatz 1 genannten Zeitpunkt bewertet die Kommission auf der Grundlage von Informationen, die die Mitgliedstaaten gemäß Artikel 13 zu übermitteln haben, die Anwendung dieser Richtlinie.
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