ANHANG VI RL 1999/45/EG
VERTRAULICHE BEHANDLUNG DER CHEMISCHEN IDENTITÄT EINES STOFFES
TEIL A
Einleitende Bemerkungen:
- A.
- In Artikel 15 ist festgelegt, unter welchen Bedingungen der für das Inverkehrbringen einer Zubereitung Verantwortliche eine vertrauliche Behandlung fordern kann.
- B.
- Um mehrmalige Anträge auf vertrauliche Behandlung desselben Stoffes in verschiedenen Zubereitungen zu vermeiden, wird ein einziger Antrag auf vertrauliche Behandlung als zureichend betrachtet, wenn eine Anzahl Zubereitungen
- —
die gleichen gefährlichen Komponenten in gleichen Konzentrationsoberbereichen enthalten,
- —
gleich eingestuft und gekennzeichnet sind,
- —
gleichen Verwendungszwecken dienen.
Zur Geheimhaltung der chemischen Identität eines in solchen Zubereitungen verwendeten Stoffes ist ein und dieselbe Ersatzbezeichnung zu verwenden. Ferner muß der Antrag auf vertrauliche Behandlung alle nachstehenden Informationen einschließlich des Namens oder der Handelsbezeichnung der einzelnen Zubereitungen enthalten.
- C.
- Die auf dem Kennzeichnungsschild benutzte Ersatzbezeichnung muß die gleiche sein wie unter Abschnitt 2 „Zusammensetzung/Angaben zu Bestandteilen” des Anhangs der Richtlinie 91/155/EWG, zuletzt geändert durch die Richtlinie 93/112/EWG.
Dies setzt die Verwendung einer Ersatzbezeichnung voraus, die genügend Informationen über den Stoff liefert, um eine ungefährliche Handhabung der Zubereitung zu gewährleisten.
- D.
- In dem Antrag auf Verwendung einer Ersatzbezeichnung hat der für das Inverkehrbringen der Zubereitung Verantwortliche zu berücksichtigen, daß die entsprechenden Informationen ausreichen müssen, damit gewährleistet ist, daß die erforderlichen Gesundheits- und Sicherheitsvorkehrungen am Arbeitsplatz getroffen und die Risiken beim Umgang mit der Zubereitung auf ein Mindestmaß reduziert werden können.
Antrag auf vertrauliche Behandlung
Gemäß Artikel 15 muß der Antrag auf vertrauliche Behandlung auf jeden Fall folgende Informationen enthalten:- 1
- Name und vollständige Anschrift und Telefonnummer des in der Gemeinschaft ansässigen Verantwortlichen für das Inverkehrbringen, d. h. des Herstellers, des Einführers oder des Vertriebsunternehmers.
- 2
- Genaue Identifizierung des Stoffes (der Stoffe), für den (die) eine vertrauliche Behandlung vorgeschlagen wird, und Ersatzbezeichnung.
Anmerkung:
Für die vorläufig eingestuften Stoffe sind Angaben (bibliographische Hinweise) beizufügen, die belegen, daß bei der vorläufigen Einstufung des Stoffes alle einschlägigen, derzeit verfügbaren Daten über seine Eigenschaften berücksichtigt worden sind.
CAS-Nr. EINECS-Nr. Chemischer Name nach der internationalen Nomenklatur und Einstufung (Anhang VI Teil 3 der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 des Rates oder vorläufige Einstufung) Ersatzbezeichnung a) b) c) - 3
- Begründung der Vertraulichkeit (nachvollziehbare — plausible Gründe).
- 4
- Handelsname(n) oder Bezeichnung(en) der Zubereitung(en).
- 5
- Wird (werden) diese(r) Handelsname(n) oder Bezeichnung(en) in der ganzen Gemeinschaft verwendet?
JA NEIN Falls nein, geben Sie bitte die in den anderen Mitgliedstaaten verwendeten Bezeichnungen an:
Belgien:
Bulgarien:
Tschechische Republik:
Dänemark:
Deutschland:
Estland:
Irland:
Griechenland:
Spanien:
Frankreich:
Kroatien:
Italien:
Zypern:
Lettland:
Litauen:
Luxemburg:
Ungarn:
Malta:
Niederlande:
Österreich:
Polen:
Portugal:
Rumänien:
Slowenien:
Slowakei:
Finnland:
Schweden:
Vereinigtes Königreich:
- 6
- Zusammensetzung der Zubereitung(en) (gemäß Abschnitt 2 der Richtlinie 91/155/EWG), zuletzt geändert durch die Richtlinie 93/112/EWG.
- 7
- Einstufung der Zubereitung(en) gemäß Artikel 6 dieser Richtlinie.
- 8
- Kennzeichnung der Zubereitung(en) gemäß Artikel 10 dieser Richtlinie.
- 9
- Vorgesehener Verwendungszweck der Zubereitung(en).
- 10
- Sicherheitsdatenblatt/Sicherheitsdatenblätter gemäß Richtlinie 91/155/EWG, zuletzt geändert durch die Richtlinie 93/112/EWG.
TEIL B
- 1
- Einleitung
Dieser Leitfaden stützt sich auf das Verfahren zur Einstufung der gefährlichen Stoffe (Einteilung der Stoffe in Klassen) in Anhang VI Teil 3 der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008. Ersatzbezeichnungen für die auf diesem Leitfaden beruhenden Bezeichnungen können verwendet werden. Jedoch müssen in allen Fällen die gewählten Namen genug Informationen enthalten, damit gewährleistet ist, daß die betreffende Zubereitung ohne Risiko verwendet werden kann und die erforderlichen Gesundheits- und Sicherheitsvorkehrungen am Arbeitsplatz getroffen werden können. Die Klassen werden wie folgt festgelegt: - —
Anorganische oder organische Stoffe, deren Eigenschaften vorwiegend aufgrund von in ihnen enthaltenen chemischen Elementen bestimmt werden: Der Klassenname wird von dem Namen des chemischen Elements abgeleitet. Die Klassen sind gemäß Anhang VI Teil 3 der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 nach der Ordnungszahl des chemischen Elements (001—103) numeriert.
- —
Organische Stoffe, die die für ihre Eigenschaften besonders charakteristische funktionelle Gruppe gemeinsam haben.
- 2
- Festlegung des Klassennamens
Die Klassennamen werden in zwei aufeinanderfolgenden Schritten wie folgt festgelegt: - i)
- Identifizierung der im Molekül vorhandenen funktionellen Gruppen und chemischen Elemente;
- ii)
- Einbeziehung der wichtigsten funktionellen Gruppen und chemischen Elemente in die Bezeichnung.
- 3
- Aufteilung der Stoffe in Klassen und Unterklassen
Nummer der Klasse Anhang VI Teil 3 der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 | Klassen Unterklassen |
---|---|
001 | Wasserstoffverbindungen Hydride |
002 | Heliumverbindungen |
003 | Lithiumverbindungen |
004 | Berylliumverbindungen |
005 | Borverbindungen Borane Borate |
006 | Kohlenstoffverbindungen Carbamate anorganische Kohlenstoffverbindungen Salze der Blausäure Harnstoff und Derivate |
007 | Stickstoffverbindungen quartäres Ammonium saure Stickstoffverbindungen Nitrate Nitrite |
008 | Sauerstoffverbindungen |
009 | Fluorverbindungen anorganische Fluoride |
010 | Neonverbindungen |
011 | Natriumverbindungen |
012 | Magnesiumverbindungen metallorganische Magnesiumderivate |
013 | Aluminiumverbindungen metallorganische Aluminiumderivate |
014 | Siliziumverbindungen Silicone Silicate |
015 | Phosphorverbindungen phosphorsaure Verbindungen Phosphoniumverbindungen Phosphorsäureester Phosphate Phosphite Phosphoramide und Derivate |
016 | Schwefelverbindungen schwefelsaure Verbindungen Mercaptane Sulfate Sulfite |
017 | Chlorverbindungen Chlorate Perchlorate |
018 | Argonverbindungen |
019 | Kaliumverbindungen |
020 | Calciumverbindungen |
021 | Scandiumverbindungen |
022 | Titanverbindungen |
023 | Vanadiumverbindungen |
024 | Chromverbindungen Chrom-VI-Verbindungen (Chromate) |
025 | Manganverbindungen |
026 | Eisenverbindungen |
027 | Kobaltverbindungen |
028 | Nickelverbindungen |
029 | Kupferverbindungen |
030 | Zinkverbindungen metallorganische Derivate von Zink |
031 | Galliumverbindungen |
032 | Germaniumverbindungen |
033 | Arsenverbindungen |
034 | Selenverbindungen |
035 | Bromverbindungen |
036 | Kryptonverbindungen |
037 | Rubidiumverbindungen |
038 | Strontiumverbindungen |
039 | Yttriumverbindungen |
040 | Zirconiumverbindungen |
041 | Niobverbindungen |
042 | Molybdänverbindungen |
043 | Technetiumverbindungen |
044 | Rutheniumverbindungen |
045 | Rhodiumverbindungen |
046 | Palladiumverbindungen |
047 | Silberverbindungen |
048 | Kadmiumverbindungen |
049 | Indiumverbindungen |
050 | Zinnverbindungen metallorganische Derivate von Zinn |
051 | Antimonverbindungen |
052 | Tellurverbindungen |
053 | Iodverbindungen |
054 | Xenonverbindungen |
055 | Cäsiumverbindungen |
056 | Bariumverbindungen |
057 | Lanthanverbindungen |
058 | Cerverbindungen |
059 | Praseodymverbindungen |
060 | Neodymverbindungen |
061 | Promethiumverbindungen |
062 | Samariumverbindungen |
063 | Europiumverbindungen |
064 | Gadoliniumverbindungen |
065 | Terbiumverbindungen |
066 | Dysprosiumverbindungen |
067 | Holmiumverbindungen |
068 | Erbiumverbindungen |
069 | Thuliumverbindungen |
070 | Ytterbiumverbindungen |
071 | Lutetiumverbindungen |
072 | Hafniumverbindungen |
073 | Tantalverbindungen |
074 | Wolframverbindungen |
075 | Rheniumverbindungen |
076 | Osmiumverbindungen |
077 | Iridiumverbindungen |
078 | Platinverbindungen |
079 | Goldverbindungen |
080 | Quecksilberverbindungen metallorganische Derivate von Quecksilber |
081 | Thalliumverbindungen |
082 | Bleiverbindungen metallorganische Derivate von Blei |
083 | Wismutverbindungen |
084 | Poloniumverbindungen |
085 | Astatverbindungen |
086 | Radonverbindungen |
087 | Franciumverbindungen |
088 | Radiumverbindungen |
089 | Actiniumverbindungen |
090 | Thoriumverbindungen |
091 | Protactiniumverbindungen |
092 | Uranverbindungen |
093 | Neptuniumverbindungen |
094 | Plutoniumverbindungen |
095 | Americiumverbindungen |
096 | Curiumverbindungen |
097 | Berkeliumverbindungen |
098 | Californiumverbindungen |
099 | Einsteiniumverbindungen |
100 | Fermiumverbindungen |
101 | Mendeleviumverbindungen |
102 | Nobeliumverbindungen |
103 | Lawrenciumverbindungen |
601 | Kohlenwasserstoffe aliphatische Kohlenwasserstoffe aromatische Kohlenwasserstoffe alizyklische Kohlenwasserstoffe aromatische polyzyklische Kohlenwasserstoffe (HPA) |
602 | Halogenkohlenwasserstoffe(*) aliphatische Halogenkohlenwasserstoffe(*) aromatische Halogenkohlenwasserstoffe(*) alizyklische Halogenkohlenwasserstoffe(*) |
603 | Alkohole und Derivate aliphatische Alkohole aromatische Alkohole alizyklische Alkohole Alcanolamine Epoxid-Derivate Ether Glykolether Glykole und Polyole |
604 | Phenole und ihre Derivate Halogenderivate(*) der Phenole |
605 | Aldehyde und ihre Derivate aliphatische Aldehyde aromatische Aldehyde alizyklische Aldehyde aliphatische Acetale aromatische Acetale alizyklische Acetale |
606 | Ketone und ihre Derivate aliphatische Ketone aromatische Ketone(**) alizyklische Ketone |
607 | Organische Säuren und ihre Derivate aliphatische Carbonsäuren halogenierte aliphatische Carbonsäuren(*) aromatische Carbonsäuren halogenierte aromatische Carbonsäuren(*) alizyklische Carbonsäuren halogenierte alizyklische Carbonsäuren(*) Anhydride aliphatischer Carbonsäuren Anhydride halogenierter Carbonsäuren(*) Anhydride aromatischer Carbonsäuren Anhydride halogenierter Carbonsäuren(*) Anhydride alizyklischer Carbonsäuren Anhydride halogenierter alizyklischer Carbonsäuren(*) Salze aliphatischer Carbonsäuren Salze halogenierter aliphatischer Carbonsäuren(*) Salze aromatischer Carbonsäuren Salze halogenierter aromatischer Carbonsäuren(*) Salze alizyklischer Carbonsäuren Salze halogenierter alizyklischer Carbonsäuren(*) Ester aliphatischer Carbonsäuren Ester halogenierter aliphatischer Carbonsäuren(*) Ester aromatischer Carbonsäuren Ester halogenierter aromatischer Carbonsäuren(*) Ester alizyklischer Carbonsäuren Ester halogenierter alizyklischer Carbonsäuren(*) Glykoletherester Acrylate Methacrylate Lactone Acylhalogenide |
608 | Nitrile und ihre Derivate |
609 | Nitroverbindungen |
610 | Chlornitroverbindungen |
611 | Azoxy- und Azoverbindungen |
612 | Aminoverbindungen aliphatische Amine und ihre Derivate alizyklische Amine und ihre Derivate aromatische Amine und ihre Derivate Anilin und seine Derivate Benzidin und seine Derivate |
613 | Heterozyklische Basen und ihre Derivate Benzimidazol und seine Derivate Imidazol und seine Derivate Pyrethrinoide Chinolin und seine Derivate Triazin und seine Derivate Triazol und seine Derivate |
614 | Glucoside und Alkaloide Alkaloide und ihre Derivate Glucoside und ihre Derivate |
615 | Cyanate und Isocyanate Cyanate Isocyanate |
616 | Amide und ihre Derivate Acetamid und seine Derivate Anilide |
617 | Organische Peroxide |
647 | Enzyme |
648 | Komplexe Kohlederivate saurer Extrakt alkalischer Extrakt Anthracenöl Anthracenölextrakt-Rückstand Anthracenölfraktion Carbolöl Carbolölextrakt-Rückstand Kohleflüssigkeiten, flüssige Lösungsmittelextraktion Kohleflüssigkeiten, flüssige Extraktionslösungsmittel Kohlenöl Kohlenteer Kohlenteerextrakt Kohlenteerrückstand, fest Koks (Kohlenteer), Hochtemperatur-, Tieftemperaturpech Koks (Kohlenteer), Tieftemperaturpech Koks (Kohlenteer), Kohlegemisch-Tieftemperaturpech rohes Benzol Rohphenole Roh-Teerbasen Destillat-Basen Destillat-Phenole Destillate Destillate (Kohle), flüssige Lösungsmittelextraktion, primär Destillate (Kohle), Lösungsmittelextraktion, hydrogekrackt Destillate (Kohle), Lösungsmittelextraktion, hydrogekrackte hydrierte mittlere Fraktion Destillate (Kohle), Lösungsmittelextraktion, hydrogekrackte mittlere Fraktion Extraktrückstände (Kohle), alkalischer Tieftemperatur-Kohlenteer Leichtöl Brennstoffe, Dieselöl, Kohle-Lösungsmittelextraktion, hydrogekrackt, hydriert Düsentreibstoffe, Kohle-Lösungsmittelextraktion, hydrogekrackt, hydriert Benzin, Kohle-Lösungsmittelextraktion, Naphtha hydrogekrackt Wärmebehandlungserzeugnisse schweres Anthracenöl Redestillat von schwerem Anthracenöl Leichtöl Leichtölextrakt-Rückstände, hochsiedend Leichtölextrakt-Rückstände, mittelsiedend Leichtölextrakt-Rückstände, niedrigsiedend Leichtölredestillat, hochsiedend Leichtölredestillat, mittelsiedend Leichtölredestillat, niedrigsiedend Methylnaphthalinöl Methylnaphthalinölextrakt-Rückstand Naphtha (Kohle), Lösungsmittelextraktion, hydrogekrackt Naphthalinöl Naphthalinölextrakt-Rückstand Naphthalinöl-Redestillat Pech Pech-Redestillat Pechrückstand Pechrückstand, hitzebehandelt Pechrückstand, oxidiert Pyrolyseerzeugnisse Redestillate Rückstände (Kohle), flüssige Lösungsmittelextraktionen Teerbraunkohle Teerbraunkohle, Niedrigtemperatur Teeröl, hochsiedend Teeröl, mittelsiedend Waschöl Waschöl-Rückstand Waschöl-Redestillat |
649 | Komplexe Ölderivate Rohöl Gase aus der Erdölverarbeitung Naphtha, niedrigsiedend Naphtha, niedrigsiedend, modifiziert Naphtha, niedrigsiedend, katalytisch gekrackt Naphtha, niedrigsiedend, katalytisch reformiert Naphtha, niedrigsiedend, thermisch gekrackt Naphtha, niedrigsiedend, wasserstoffbehandelt Naphtha, niedrigsiedend, nicht spezifiziert straight-run Kerosin Kerosin, nicht spezifiziert gekracktes Gasöl Gasöl — nicht spezifiziert schweres Heizöl Schmierfett nicht oder leicht raffiniertes Grundöl Grundöl — nicht spezifiziert Aromatenextrakt aus Destillat Aromatenextrakt aus Destillat (behandelt) Klauenöl Paraffinkuchen Petrolatum |
650 | Verschiedene Stoffe Nicht diese Gruppe verwenden. Statt dessen die obengenannten Gruppen oder Untergruppen verwenden. |
- 4
- Praktische Anwendung
Nachdem ermittelt worden ist, ob der Stoff einer oder mehreren Klassen oder Unterklassen der Liste angehört, kann der Klassenname wie folgt festgelegt werden:- 4.1
- Genügt der Name einer Klasse oder Unterklasse zur Charakterisierung der chemischen Elemente oder wichtigen funktionellen Gruppen, so wird er als generischer Name gewählt.
Beispiele:
- —
1,4-Dihydroxybenzol
- Klasse 604:
- Phenole und ihre Derivate
- generischer Name:
- Phenolderivat
- —
Butanol
- Klasse 603:
- Alkohole und ihre Derivate
- Unterklasse:
- aliphatische Alkohole
- generischer Name:
- aliphatischer Alkohol
- —
2-Isopropoxyethanol
- Klasse 603:
- Alkohole und ihre Derivate
- Unterklasse:
- Glycolether
- generischer Name:
- Glycolether
- —
Methylacrylat
- Klasse 607:
- organische Säuren und ihre Derivate
- Unterklasse:
- Acrylate
- generischer Name:
- Acrylat
- 4.2
- Wenn der Name einer Klasse oder Unterklasse nicht ausreicht, um die chemischen Elemente oder wichtigen funktionellen Gruppen zu beschreiben, ist der generische Name eine Kombination des Namens mehrerer Klassen oder Unterklassen.
Beispiele:
- —
Chlorbenzol
- Klasse 602:
- Halogenkohlenwasserstoffe
- Unterklasse:
- aromatische Halogenkohlenwasserstoffe
- Klasse 017:
- Chlorverbindungen
- generischer Name:
- chlorierter aromatischer Kohlenwasserstoff
- —
2,3,6-Trichlorphenylessigsäure
- Klasse 607:
- organische Säuren
- Unterklasse:
- aromatische Halogensäuren
- Klasse 017:
- Chlorverbindungen
- generischer Name:
- chlorierte aromatische Carbonsäure
- —
1-Chlor-1-nitropropan
- Klasse 610:
- Chlornitroverbindungen
- Klasse 601:
- Kohlenwasserstoffe
- Unterklasse:
- aliphatische Kohlenwasserstoffe
- generischer Name:
- aliphatischer Chlornitrokohlenwasserstoff
- —
Tetrapropyldithiopyrophosphat
- Klasse 015:
- Phosphorverbindungen
- Unterklasse:
- Phosporester
- Klasse 016:
- Schwefelverbindungen
- generischer Name:
- Thiophosphorester
Anmerkung:
Der Name der Klasse oder Unterklasse kann für bestimmte Elemente, insbesondere die Metalle, durch „anorganisch” oder „organisch” präzisiert werden.
Beispiele:
- —
Diquecksilberchlorid
- Klasse 080:
- Quecksilberverbindungen
- generischer Name:
- anorganische Quecksilberverbindung
- —
Bariumacetat
- Klasse 056:
- Bariumverbindungen
- generischer Name:
- bariumorganische Verbindung
- —
Ethylnitrit
- Klasse 007:
- Stickstoffverbindungen
- Unterklasse:
- Nitrite
- generischer Name:
- organisches Nitrit
- —
Natriumhydrosulfit
- Klasse 016:
- Schwefelverbindungen
- generischer Name:
- anorganische Schwefelverbindung
(Die genannten Beispiele sind Stoffe aus Anhang VI Teil 3 der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008, 19. Anpassung, für die ein Antrag auf Vertraulichkeit gestellt werden kann.)
Fußnote(n):
- (*)
Es ist anzugeben, welcher Halogenfamilie der Stoff angehört.
- (**)
Einschließlich Chinone.
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