Artikel 10 RL 1999/74/EG

Die Kommission unterbreitet dem Rat bis zum 1. Januar 2005 einen auf der Grundlage einer Stellungnahme des Wissenschaftlichen Veterinärausschusses erstellten Bericht über die verschiedenen Systeme zur Haltung von Legehennen, insbesondere über die in dieser Richtlinie festgelegten Systeme, wobei einerseits den pathologischen, tierzüchterischen, physiologischen und ethologischen Aspekten und andererseits den Auswirkungen auf die Gesundheit und die Umwelt Rechnung getragen wird.

Diesem Bericht wird ferner eine Studie über die sozioökonomischen Auswirkungen der verschiedenen Systeme sowie über die Auswirkungen auf die Beziehungen zu den Wirtschaftspartnern der Gemeinschaft zugrundegelegt.

Diesem Bericht werden ferner unter Berücksichtigung der Schlußfolgerungen des Berichts und der Ergebnisse der im Rahmen der Welthandelsorganisation geführten Verhandlungen geeignete Vorschläge beigefügt.

Der Rat beschließt mit qualifizierter Mehrheit über diese Vorschläge binnen 12 Monaten nach ihrer Vorlage.

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