ANHANG IV RL 1999/93/EG

Empfehlungen für die sichere Signaturprüfung

Während des Signaturprüfungsvorgangs ist mit hinreichender Sicherheit zu gewährleisten, daß

a)
die zur Überprüfung der Signatur verwendeten Daten den Daten entsprechen, die dem Überprüfer angezeigt werden,
b)
die Signatur zuverlässig überprüft wird und das Ergebnis dieser Überprüfung korrekt angezeigt wird,
c)
der Überprüfer bei Bedarf den Inhalt der unterzeichneten Daten zuverlässig feststellen kann,
d)
die Echtheit und die Gültigkeit des zum Zeitpunkt der Überprüfung der Signatur verlangten Zertifikats zuverlässig überprüft werden,
e)
das Ergebnis der Überprüfung sowie die Identität des Unterzeichners korrekt angezeigt werden,
f)
die Verwendung eines Pseudonyms eindeutig angegeben wird, und
g)
sicherheitsrelevante Veränderungen erkannt werden können.

© Europäische Union 1998-2021

Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.