ANHANG IV RL 1999/93/EG
Empfehlungen für die sichere Signaturprüfung
Während des Signaturprüfungsvorgangs ist mit hinreichender Sicherheit zu gewährleisten, daß
- a)
- die zur Überprüfung der Signatur verwendeten Daten den Daten entsprechen, die dem Überprüfer angezeigt werden,
- b)
- die Signatur zuverlässig überprüft wird und das Ergebnis dieser Überprüfung korrekt angezeigt wird,
- c)
- der Überprüfer bei Bedarf den Inhalt der unterzeichneten Daten zuverlässig feststellen kann,
- d)
- die Echtheit und die Gültigkeit des zum Zeitpunkt der Überprüfung der Signatur verlangten Zertifikats zuverlässig überprüft werden,
- e)
- das Ergebnis der Überprüfung sowie die Identität des Unterzeichners korrekt angezeigt werden,
- f)
- die Verwendung eines Pseudonyms eindeutig angegeben wird, und
- g)
- sicherheitsrelevante Veränderungen erkannt werden können.
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