Artikel 65 RL 2000/12/EG
Übergangsbestimmungen zu Artikel 51
Die Kreditinstitute, die am 1. Januar 1993 die im Artikel 51 Absätze 1 und 2 festgelegten Grenzen überschritten haben, kommen diesen Vorschriften spätestens bis zum 1. Januar 2003 nach.
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