Artikel 65 RL 2000/12/EG

Übergangsbestimmungen zu Artikel 51

Die Kreditinstitute, die am 1. Januar 1993 die im Artikel 51 Absätze 1 und 2 festgelegten Grenzen überschritten haben, kommen diesen Vorschriften spätestens bis zum 1. Januar 2003 nach.

© Europäische Union 1998-2021

Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.