ANHANG II RL 2000/13/EG

KATEGORIEN VON ZUTATEN, BEI DENEN DIE BEZEICHNUNG UNTER DEM NAMEN DER KLASSE, GEFOLGT VON IHREM SPEZIFISCHEN NAMEN ODER DER EG-NUMMER, ZWINGEND VORGESCHRIEBEN IST

    Farbstoff

    Konservierungsstoff

    Antioxidationsmittel

    Emulgator

    Verdickungsmittel

    Geliermittel

    Stabilisator

    Geschmacksverstärker

    Säuerungsmittel

    Säureregulator

    Trennmittel

    Modifizierte Stärke(1)

    Süßstoff

    Backtriebmittel

    Schaumverhüter

    Überzugsmittel

    Schmelzsalz(2)

    Mehlbehandlungsmittel

    Festigungsmittel

    Feuchthaltemittel

    Füllstof

    Treibgas

Fußnote(n):

(1)

Die Angabe des spezifischen Namens über der EG-Nummer ist nicht erforderlich.

(2)

Nur im Fall von Schmelzkäse und von Erzeugnissen auf der Grundlage von Schmelzkäse.

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