ANHANG II RL 2000/13/EG
KATEGORIEN VON ZUTATEN, BEI DENEN DIE BEZEICHNUNG UNTER DEM NAMEN DER KLASSE, GEFOLGT VON IHREM SPEZIFISCHEN NAMEN ODER DER EG-NUMMER, ZWINGEND VORGESCHRIEBEN IST
Farbstoff
Konservierungsstoff
Antioxidationsmittel
Emulgator
Verdickungsmittel
Geliermittel
Stabilisator
Geschmacksverstärker
Säuerungsmittel
Säureregulator
Trennmittel
Modifizierte Stärke(1)
Süßstoff
Backtriebmittel
Schaumverhüter
Überzugsmittel
Schmelzsalz(2)
Mehlbehandlungsmittel
Festigungsmittel
Feuchthaltemittel
Füllstof
Treibgas
Fußnote(n):
- (1)
Die Angabe des spezifischen Namens über der EG-Nummer ist nicht erforderlich.
- (2)
Nur im Fall von Schmelzkäse und von Erzeugnissen auf der Grundlage von Schmelzkäse.
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