ANHANG II RL 2000/14/EG
EG-KONFORMITÄTSERKLÄRUNG
Die EG-Konformitätserklärung muß folgende Angaben enthalten:
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Name und Anschrift des Herstellers oder seines in der Gemeinschaft ansässigen Bevollmächtigten;
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Name und Anschrift der Person, die die technischen Unterlagen aufbewahrt;
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Beschreibung der Geräte und Maschinen;
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angewandtes Konformitätsbewertungsverfahren und gegebenenfalls Name und Anschrift der beteiligten benannten Stelle;
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an für dieses Baumuster repräsentativen Geräten und Maschinen gemessener Schalleistungspegel;
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für diese Geräte und Maschinen garantierter Schalleistungspegel;
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Verweis auf die vorliegende Richtlinie;
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Erklärung, daß die Geräte und Maschinen den Anforderungen dieser Richtlinie entsprechen;
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gegebenenfalls Konformitätserklärung(en) und Angaben zu den anderen angewandten Gemeinschaftsrichtlinien;
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Ort und Datum der Ausstellung der Erklärung;
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Angaben zum Unterzeichner, der ermächtigt ist, die rechtlich bindende Erklärung für den Hersteller oder seinen in der Gemeinschaft ansässigen Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
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