ANHANG II RL 2000/14/EG

EG-KONFORMITÄTSERKLÄRUNG

Die EG-Konformitätserklärung muß folgende Angaben enthalten:

—

Name und Anschrift des Herstellers oder seines in der Gemeinschaft ansässigen Bevollmächtigten;

—

Name und Anschrift der Person, die die technischen Unterlagen aufbewahrt;

—

Beschreibung der Geräte und Maschinen;

—

angewandtes Konformitätsbewertungsverfahren und gegebenenfalls Name und Anschrift der beteiligten benannten Stelle;

—

an für dieses Baumuster repräsentativen Geräten und Maschinen gemessener Schalleistungspegel;

—

für diese Geräte und Maschinen garantierter Schalleistungspegel;

—

Verweis auf die vorliegende Richtlinie;

—

Erklärung, daß die Geräte und Maschinen den Anforderungen dieser Richtlinie entsprechen;

—

gegebenenfalls Konformitätserklärung(en) und Angaben zu den anderen angewandten Gemeinschaftsrichtlinien;

—

Ort und Datum der Ausstellung der Erklärung;

—

Angaben zum Unterzeichner, der ermächtigt ist, die rechtlich bindende Erklärung für den Hersteller oder seinen in der Gemeinschaft ansässigen Bevollmächtigten zu unterzeichnen.

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