ANHANG III RL 2000/14/EG

VERFAHREN ZUR ERMITTLUNG DES LUFTSCHALLS, DER VON ZUR VERWENDUNG IM FREIEN VORGESEHENEN GERÄTEN UND MASCHINEN ERZEUGT WIRD

Anwendungsbereich

Dieser Anhang enthält die Verfahren zur Messung des Luftschalls, die zur Ermittlung der Schalleistungspegel von Geräten und Maschinen, die unter diese Richtlinie fallen, im Hinblick auf das Konformitätsbewertungsverfahren dieser Richtlinie anzuwenden sind. In Teil A dieses Anhangs wird für jeden in Artikel 2 Absatz 1 genannten Geräte- und Maschinentyp zur Messung des Schalldruckpegels auf einer Meßfläche, die die Schallquelle umgibt, und zur Berechnung des von der Schallquelle erzeugten Schalleistungspegels folgendes festgelegt:

Geräuschemissionsgrundnormen,

allgemeine Ergänzungen zu diesen Geräuschemissionsgrundnormen.

In Teil B dieses Anhangs wird für jeden in Artikel 2 Absatz 1 genannten Geräte- und Maschinentyp folgendes angegeben:

eine empfohlene Geräuschemissionsgrundnorm einschließlich

eines Verweises auf die aus Teil A ausgewählte Geräuschemissionsgrundnorm,

der Meßumgebung,

des Werts der Konstante K2A,

der Form der Meßfläche,

der Zahl und der Standorte der Mikrophone,

die Betriebsbedingungen einschließlich

eines Verweises auf eine Norm (soweit vorhanden) und

der Anforderungen für das Aufstellen der Geräte und Maschinen,

eines Verfahrens zur Berechnung der Schalleistungspegel für den Fall, daß verschiedene Prüfungen unter unterschiedlichen Betriebsbedingungen erforderlich sind,

weitere Informationen.

Bei der Prüfung bestimmter Geräte- und Maschinentypen kann der Hersteller oder sein in der Gemeinschaft ansässiger Bevollmächtigter grundsätzlich eine der Geräuschemissionsgrundnormen des Teils A auswählen und den Geräte- und Maschinentyp unter den in Teil B festgelegten Betriebsbedingungen messen. Bei Streitigkeiten ist jedoch die in Teil B empfohlene Geräuschemissionsgrundnorm zusammen mit den ebenfalls in Teil B festgelegten Betriebsbedingungen anzuwenden.

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