ANHANG VI RL 2000/29/EG
PFLANZEN UND PFLANZENERZEUGNISSE, DIE EINER BESONDEREN REGELUNG UNTERWORFEN WERDEN KÖNNEN
- 1.
- Getreide und seine Nachprodukte
- 2.
- Trockene Hülsenfrüchte
- 3.
- Wurzeln von Manihot und ihre Nachprodukte
- 4.
- Rückstände der Gewinnung pflanzlicher Öle
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