ANHANG V RL 2000/54/EG
ANGABEN ZU DEN SICHERHEITSMAßNAHMEN UND SICHERHEITSSTUFEN
Vorbemerkung:
Die in diesem Anhang aufgeführten Maßnahmen werden entsprechend der Art der Tätigkeit, der Abschätzung des Risikos für die Arbeitnehmer und der Beschaffenheit des betreffenden biologischen Arbeitsstoffs angewandt. In der Tabelle bedeutet der Begriff „Empfohlen” , dass die Maßnahmen grundsätzlich angewandt werden sollten, sofern sich aus der in Artikel 3 Absatz 2 genannten Risikoabschätzung nichts anderes ergibt.A. Sicherheitsmaßnahmen | B. Sicherheitsstufen | ||
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2 | 3 | 4 | |
Arbeitsplatz | |||
1. Der Arbeitsplatz ist von anderen Tätigkeiten in demselben Gebäude abzutrennen | Nein | Empfohlen | Ja |
2. Der Arbeitsplatz muss hermetisch abdichtbar sein, um eine Begasung zu ermöglichen | Nein | Empfohlen | Ja |
Einrichtungen | |||
3. Der Umgang mit infiziertem Material, einschließlich aller Tiere, muss in einer Sicherheitswerkbank oder einem Isolierraum oder einem anderen geeigneten Raum erfolgen | Wo angebracht | Ja, wenn die Infektion über den Luftweg erfolgt | Ja |
Ausrüstung | |||
4. Zu- und Abluft am Arbeitsplatz müssen durch Hochleistungsschwebstofffilter (HEPA(1)) oder eine vergleichbare Vorrichtung geführt werden | Nein | Ja, für Abluft | Ja, für Zu- und Abluft |
5. Am Arbeitsplatz muss ein Unterdruck aufrechterhalten werden | Nein | Empfohlen | Ja |
6. Wasserundurchlässige und leicht zu reinigende Oberflächen | Ja, für Werkbänke und Böden | Ja, für Werkbänke, Böden und andere durch Risikoabschätzung bestimmte Flächen | Ja, für Werkbänke, Wände, Böden und Decken |
7. Gegen Säuren, Laugen, Lösungs- und Desinfektionsmittel widerstandsfähige Oberflächen | Empfohlen | Ja | Ja |
Arbeitsbereich | |||
8. Der Zugang ist auf benannte Arbeitnehmer zu beschränken | Empfohlen | Ja | Ja, mit Luftschleuse(2) |
9. Wirksame Vektorkontrolle, z. B. Nagetiere und Insekten | Empfohlen | Ja | Ja |
10. Spezifische Desinfektionsverfahren | Ja | Ja | Ja |
11. Sichere Aufbewahrung eines biologischen Arbeitsstoffes | Ja | Ja | Ja, unter Verschluss |
12. Das Personal sollte duschen, bevor es den geschlossenen Bereich verlässt | Nein | Empfohlen | Empfohlen |
Abfall | |||
13. Validierter Inaktivierungsprozess für die sichere Entsorgung von Tierkörpern | Empfohlen | Ja, innerhalb oder außerhalb von Betriebsanlagen | Ja, vor Ort |
Sonstige Maßnahmen | |||
14. Jedes Labor sollte über eine eigene Ausrüstung verfügen | Nein | Empfohlen | Ja |
15. Der Raum muss mit einem Beobachtungsfenster oder einer vergleichbaren Vorrichtung versehen sein, damit die im Raum anwesenden Personen bzw. Tiere beobachtet werden können | Empfohlen | Empfohlen | Ja |
Fußnote(n):
- (1)
HEPA: High-Efficiency Particulate Air (Hochleistungsschwebstofffilter).
- (2)
Luftschleuse: Das Labor wird über eine Luftschleuse, d. h. über einen vom Labor abgetrennten Raum, betreten. Die „saubere” Seite der Luftschleuse muss von der gesperrten Seite durch Umkleide- oder Duscheinrichtungen und vorzugsweise durch verriegelbare Türen abgetrennt sein.
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