Artikel 9a RL 2000/55/EG

Diese Richtlinie ist eine Durchführungsmaßnahme im Sinne des Artikels 15 der Richtlinie 2005/32/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 6. Juli 2005 zur Schaffung eines Rahmens für die Festlegung von Anforderungen an die umweltgerechte Gestaltung energiebetriebener Produkte(1) hinsichtlich der Energieeffizienz im Betrieb gemäß jener Richtlinie und kann gemäß Artikel 19 Absatz 3 der Richtlinie 2005/32/EG geändert oder aufgehoben werden.

Fußnote(n):

(1)

ABl. L 191 vom 22.7.2005, S. 29.

© Europäische Union 1998-2021

Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.