ANHANG VI RL 2000/69/EG
DATENQUALITÄTSZIELE UND ZUSAMMENSTELLUNG DER ERGEBNISSE DER LUFTQUALITÄTSBEURTEILUNG
- I.
- Datenqualitätsziele
Qualitätssicherungsprogramme sollten auf folgende Ziele für die Datenqualität hinsichtlich der zulässigen Unsicherheit der Beurteilungsmethoden und der Mindestzeitdauer und Messdatenerfassung ausgerichtet sein: Benzol | Kohlenmonoxid | |
---|---|---|
Unsicherheit | 25 % | 15 % |
Mindestdatenerfassung | 90 % | 90 % |
Mindestzeitdauer | 35 % städtische und verkehrsnahe Gebiete (verteilt über das Jahr, damit die Werte repräsentativ für verschiedene Klima- und Verkehrsbedingungen sind) 90 % Industriegebiete |
|
Unsicherheit | 30 % | 25 % |
Mindestdatenerfassung | 90 % | 90 % |
Mindestzeitdauer | 14 % (eine Zufallsmessung eines Tages pro Woche, gleichmäßig verteilt über das Jahr oder 8 Wochen gleichmäßig verteilt über das Jahr) | 14 % (eine Zufallsmessung pro Woche, gleichmäßig verteilt über das Jahr oder 8 Wochen gleichmäßig verteilt über das Jahr) |
8-Stunden-Mittelwerte | — | 50 % |
Jahresmittelwerte | 50 % | — |
Unsicherheit | 100 % | 75 % |
- II.
- Ergebnisse der Luftqualitätsbeurteilung
Die folgenden Informationen sollten für Gebiete oder Ballungsräume zusammengestellt werden, in denen zusätzlich oder anstelle von Messungen andere Datenquellen zur Ergänzung der Messdaten zur Luftqualitätsbeurteilung genutzt werden:- —
-
Beschreibung der vorgenommenen Beurteilung;
- —
eingesetzte spezifische Methoden mit Verweisen auf Beschreibungen der Methode;
- —
Quellen von Daten und Informationen;
- —
Beschreibung der Ergebnisse, einschließlich der Unsicherheiten, insbesondere die Ausdehnung von Flächen oder gegebenenfalls die Länge des Straßenabschnitts innerhalb des Gebiets oder Ballungsraums, in dem die Schadstoffkonzentrationen die Grenzwerte zuzüglich etwaiger Toleranzmargen übersteigen, sowie alle geografischen Bereiche, in denen die Konzentration die obere oder die untere Beurteilungsschwelle überschreitet;
- —
bei Grenzwerten zum Schutz der menschlichen Gesundheit die potentiell einer Konzentration oberhalb des Grenzwertes ausgesetzte Bevölkerung.
- III.
- Standardbedingungen
Für Benzol und Kohlenmonoxid bezieht sich das Messergebnis auf die Standardbedingungen einer Temperatur von 293 K und einem Druck von 101,3 kPa.Fußnote(n):
- (1)
Die Mitgliedstaaten können jedoch Stichprobenmessungen anstelle von kontinuierlichen Messungen durchführen, wenn sie der Kommission gegenüber nachweisen können, dass die Unsicherheit, einschließlich der Unsicherheit aufgrund der Zufallsproben, das Qualitätsziel von 25 % erreicht. Stichprobenmessungen sind gleichmäßig über das Jahr zu verteilen, um Verzerrungen der Ergebnisse zu vermeiden.
© Europäische Union 1998-2021
Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.