Artikel 5 RL 2001/113/EG

Der Kommission wird die Befugnis übertragen, gemäß Artikel 6 zur Änderung von Anhang II und Anhang III Teil B delegierte Rechtsakte zu erlassen, um dem technischen Fortschritt und der Entwicklungen bei den einschlägigen internationalen Normen Rechnung zu tragen.

© Europäische Union 1998-2021

Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.