Artikel 5 RL 2001/113/EG
Der Kommission wird die Befugnis übertragen, gemäß Artikel 6 zur Änderung von Anhang II und Anhang III Teil B delegierte Rechtsakte zu erlassen, um dem technischen Fortschritt und der Entwicklungen bei den einschlägigen internationalen Normen Rechnung zu tragen.
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