Artikel 1 RL 2001/24/EG

Anwendungsbereich

(1) Diese Richtlinie findet Anwendung auf Kreditinstitute und deren in einem anderen Mitgliedstaat als ihrem Sitzmitgliedstaat errichtete Zweigstellen im Sinne von Artikel 1 Nummern 1 und 3 der Richtlinie 2000/12/EG vorbehaltlich der dort in Artikel 2 Absatz 3 vorgesehenen Voraussetzungen und Ausnahmen.

(2) Die Bestimmungen dieser Richtlinie, die die Zweigstellen eines Kreditinstituts mit Sitz außerhalb der Gemeinschaft betreffen, finden nur Anwendung, wenn in mindestens zwei Mitgliedstaaten der Gemeinschaft Zweigstellen dieses Kreditinstituts bestehen.

(3) Diese Richtlinie findet ferner Anwendung auf Wertpapierfirmen im Sinne von Artikel 4 Absatz 1 Nummer 2 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates(1) und deren in einem anderen Mitgliedstaat als ihrem Sitzmitgliedstaat errichteten Zweigstellen.

(4) Im Fall einer Anwendung der Abwicklungsinstrumente und einer Ausübung der Abwicklungsbefugnisse gemäß der Richtlinie 2014/59/EU des Europäischen Parlaments und des Rates(2) gilt die vorliegende Richtlinie darüber hinaus für die in den Anwendungsbereich der Richtlinie 2014/59/EU fallenden Finanzinstitute, Firmen und Mutterunternehmen.

(5) Artikel 4 und 7 dieser Richtlinie finden keine Anwendung sofern Artikel 83 der Richtlinie 2014/59/EU gilt.

(6) Artikel 33 dieser Richtlinie gilt nicht sofern Artikel 84 der Richtlinie 2014/59/EU gilt.

Fußnote(n):

(1)

Verordnung (EU) Nr. 575/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Juni 2013 über Aufsichtsanforderungen an Kreditinstitute und Wertpapierfirmen und zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 648/2012 (ABl. L 176 vom 27.6.2013, S. 1).

(2)

Richtlinie 2014/59/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15.Mai 2014 zur Einführung eines Rahmens für die Sanierung und Abwicklung von Kreditinstituten und Wertpapierfirmen und zur Änderung der Richtlinien 82/891/EWG, 2001/24/EG, 2002/47/EG, 2004/25/EG, 2005/56/EG, 2007/36/EG, 2011/35/EG, 2012/30/EU und 2013/36/EU des Rates sowie der Verordnungen (EU) Nr. 1093/2010 und (EU) Nr. 648/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates (ABl. L 173 vom 12.6.2014, S. 190).

© Europäische Union 1998-2021

Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.