Artikel 21b RL 2001/25/EG

Bericht über die Einhaltung der Richtlinie

Die Kommission legt dem Europäischen Parlament und dem Rat bis spätestens am 20. Oktober 2010 einen auf der Grundlage der nach Artikel 21a gesammelten Informationen erstellten Bewertungsbericht vor. In diesem Bericht analysiert die Kommission die Einhaltung dieser Richtlinie durch die Mitgliedstaaten und legt gegebenenfalls Vorschläge für weitere Maßnahmen vor.

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