Artikel 4 RL 2001/25/EG

Befähigungszeugnis

Ein Befähigungszeugnis ist ein gültiges Dokument mit beliebiger Bezeichnung, das von oder mit Genehmigung der zuständigen Behörde eines Mitgliedstaats gemäß Artikel 5 und gemäß den Anforderungen des Anhangs I ausgestellt ist.

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