Artikel 2 RL 2001/56/EG

Die Mitgliedstaaten dürfen für einen Fahrzeugtyp oder einen Heizanlagentyp aus Gründen, die sich auf die Heizanlage des Fahrgast- oder Laderaums beziehen, die Erteilung der EG-Typgenehmigung oder der Betriebserlaubnis mit nationaler Geltung nicht verweigern, wenn die Anlage die Vorschriften der Anhänge erfüllt.

© Europäische Union 1998-2021

Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.