Artikel 5 RL 2001/56/EG

Bis zum 9. November 2002 überprüft die Kommission die zusätzlichen Sicherheitsanforderungen für mit Flüssiggas betriebene Heizanlagen von Kraftfahrzeugen und ändert diese Richtlinie gegebenenfalls nach dem Verfahren des Artikels 6 Absatz 2.

© Europäische Union 1998-2021

Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.