ANHANG III RL 2001/81/EG

Verfahren für die Erstellung von Emissionsinventaren und -prognosen

Die Mitgliedstaaten erstellen Emissionsinventare und -prognosen unter Anwendung der Verfahren, die im Rahmen des Übereinkommens über weiträumige grenzüberschreitende Luftverunreinigung vereinbart wurden; sie werden ersucht, hierzu das gemeinsame Handbuch von EMEP/CORINAIR(*) anzuwenden.

Fußnote(n):

(*)

Emissionsinventar für Luftschadstoffe der Europäischen Umweltagentur.

© Europäische Union 1998-2021

Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.