ANHANG III RL 2001/81/EG
Verfahren für die Erstellung von Emissionsinventaren und -prognosen
Die Mitgliedstaaten erstellen Emissionsinventare und -prognosen unter Anwendung der Verfahren, die im Rahmen des Übereinkommens über weiträumige grenzüberschreitende Luftverunreinigung vereinbart wurden; sie werden ersucht, hierzu das gemeinsame Handbuch von EMEP/CORINAIR(*) anzuwenden.Fußnote(n):
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Emissionsinventar für Luftschadstoffe der Europäischen Umweltagentur.
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