ANHANG V RL 2002/22/EG

VERFAHREN ZUR ÜBERPRÜFUNG DES UMFANGS DES UNIVERSALDIENSTES GEMÄSS ARTIKEL 15

Bei der Frage, ob eine Überprüfung des Umfangs der Universaldienstverpflichtungen vorgenommen werden sollte, berücksichtigt die Kommission

soziale und Marktentwicklungen bezüglich der von Verbrauchern genutzten Dienste;

soziale und Marktentwicklungen bezüglich der Verfügbarkeit von Diensten und der Wahlmöglichkeit für die Verbraucher;

technische Entwicklungen bezüglich der Art, in der Dienste für Verbraucher erbracht werden.

Bei der Frage, ob der Umfang der Universaldienstverpflichtungen geändert oder neu festgelegt werden sollte, berücksichtigt die Kommission,

ob bestimmte Dienste der Mehrheit der Verbraucher zur Verfügung stehen und von ihr genutzt werden und ob die Nichtverfügbarkeit oder Nichtnutzung durch die Minderheit der Verbraucher zu einer gesellschaftlichen Ausgrenzung führt und

ob die Verfügbarkeit und Nutzung bestimmter Dienste allen Verbrauchern einen allgemeinen Gesamtnutzen stiftet, so dass ein öffentliches Eingreifen unter Umständen angezeigt ist, unter denen bestimmte Dienste bei normalen wirtschaftlichen Gegebenheiten nicht für die Öffentlichkeit erbracht werden.

© Europäische Union 1998-2021

Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.