ANHANG I RL 2002/31/EG

DAS ETIKETT

Gestaltung des Etiketts

1.
Für das Etikett ist die jeweilige Sprachversion des nachstehenden Musters zu verwenden:

    Etikett für Geräte, die nur Kühlfunktion haben — Etikett 1

    Etikett für Geräte, die Kühl- und Heizfunktion haben — Etikett 2

2.
Anmerkungen zu den Angaben auf dem Etikett:

    Anmerkungen

    I.
    Name oder Warenzeichen des Lieferanten.
    II.
    Modellname/-kennzeichen:

    bei

    „Split-”

    und

    „Multisplit-Geräten”

    das Modellkennzeichen der Innen- und der Außengeräte der Kombination, für das die unten angegebenen Zahlen gelten.

    III.
    Energieeffizienzklasse des Modells oder der Kombination, bestimmt nach Anhang IV. Die Spitze des Pfeils mit dem Kennzeichnungsbuchstaben muss der Spitze des Pfeils mit Angabe der jeweiligen Energieeffizienzklasse genau gegenüberstehen.

    Der Pfeil mit dem Kennzeichnungsbuchstaben darf nicht kleiner sein als der Pfeil mit Angabe der Energieeffizienzklasse, darf aber auch nicht mehr als doppelt so groß sein.

    IV.
    Unbeschadet eventueller Anforderungen im Rahmen des Systems zur Vergabe des gemeinschaftlichen Umweltzeichens kann das Umweltzeichen hinzugefügt werden, wenn für das betreffende Modell ein Umweltzeichen der Europäischen Union gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1980/2000 des Europäischen Parlaments und des Rates(1) vergeben wurde.
    V.
    Näherungswert für den jährlichen Energieverbrauch, berechnet bei Gesamtleistungsaufnahme gemäß den in Artikel 2 genannten harmonisierten Normen, multipliziert mit ca. 500 Betriebsstunden jährlich im Kühlbetrieb bei Volllast, ermittelt nach den Prüfverfahren der in Artikel 2 genannten harmonisierten Normen (Bedingungen T1 „mittel” ).
    VI.
    Kühlleistung, definiert als Kühlkapazität des Geräts in kW im Kühlbetrieb bei Volllast, ermittelt nach den Prüfverfahren der in Artikel 2 genannten harmonisierten Normen (Bedingungen T1 „mittel” ).
    VII.
    Energieeffizienzgröße des Geräts im Kühlbetrieb bei Volllast, ermittelt nach den Prüfverfahren der in Artikel 2 genannten harmonisierten Normen (Bedingungen T1 „mittel” ).
    VIII.
    Gerätetyp: nur Kühlung, oder Kühlung/Heizung. Der entsprechende Pfeil muss der jeweiligen Typenbezeichnung genau gegenüberstehen.
    IX.
    Kühlungsart: Luftkühlung, Wasserkühlung:

    Der Pfeil für diese Angabe muss der entsprechenden Typenbezeichnung genau gegenüberstehen.

    X.
    Nur bei Geräten mit Heizfunktion (Etikett 2): Heizleistung, definiert als Heizkapazität des Geräts in kW im Heizbetrieb bei Volllast, ermittelt nach den Prüfverfahren der in Artikel 2 genannten harmonisierten Normen (Bedingungen T1 + 7C).
    XI.
    Nur bei Geräten mit Heizfunktion (Etikett 2): Energieeffizienzklasse der Heizfunktion gemäß Anhang IV auf einer Skala von A (sehr effizient) bis G (weniger effizient), ermittelt nach den Prüfverfahren der in Artikel 2 genannten harmonisierten Normen (Bedingungen T1 + 7C). Ist das Heizaggregat des Geräts mit einem Widerstand ausgestattet, gilt für den Leistungskoeffizient der Wert 1.
    XII.
    Gegebenenfalls Geräuschemissionen bei Standardbetrieb, ermittelt gemäß der Richtlinie 86/594/EWG.

    NB:

    Die Entsprechungen der oben genannten Begriffe in den anderen Gemeinschaftssprachen sind Anhang V zu entnehmen.

Druckbild

3. Nachstehend werden bestimmte Elemente des Etiketts festgelegt:

    Farben:

      CMYK — Cyan, Magenta, Gelb, Schwarz.

      Beispiel: 07X0: 0 % Cyan, 70 % Magenta, 100 % Gelb, 0 % Schwarz.

    A
    X0X0
    B
    70X0
    C
    30X0
    D
    00X0
    E
    03X0
    F
    07X0
    G
    0XX0

    Umrandung: Farbe: X070.

    Der Hintergrund im Pfeil für die Angabe der Energieeffizienzklasse ist schwarz zu halten.

    Der Text ist immer in Schwarz wiederzugeben. Der ist Hintergrund weiß zu halten.

Fußnote(n):

(1)

ABl. L 237 vom 21.9.2000, S. 1.

© Europäische Union 1998-2021

Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.