ANHANG II RL 2002/31/EG

DAS DATENBLATT

Das Datenblatt enthält die nachfolgend genannten Angaben. Die Angaben können in Form einer Tabelle für mehrere Modelle des gleichen Lieferanten in der angegebenen Reihenfolge gemacht oder der Gerätebeschreibung beigefügt werden.

1.
Warenzeichen des Lieferanten.
2.
Modellname/-kennzeichen:

bei „Split-” und „Multisplit-Geräten” das Modellkennzeichen der Innen- und der Außengeräte der Kombination, für das die unten angegebenen Zahlen gelten.

3.
Die Energieeffizienzklasse des Modells, ermittelt gemäß Anhang IV, wird nach einer Skala von A (sehr effizient) bis G (weniger effizient) angegeben. Wenn diese Angabe in Tabellenform erfolgt, ist eine andere Darstellung möglich, sofern deutlich wird, dass die Skala von A (sehr effizient) bis G (weniger effizient) reicht.
4.
Wenn diese Angabe in Tabellenform erfolgt und für einige der in der Tabelle aufgeführten Geräte ein Umweltzeichen gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1980/2000 vergeben wurde, kann dies hier angegeben werden. In diesem Fall lautet die Spaltenüberschrift „Umweltzeichen der Europäischen Union” , und das Umweltzeichen wird im entsprechenden Feld eingetragen. Diese Bestimmung gilt unbeschadet eventueller Anforderungen im Rahmen des Systems zur Vergabe eines gemeinschaftlichen Umweltzeichens.
5.
Näherungswert für den jährlichen Energieverbrauch auf der Grundlage von durchschnittlich 500 Betriebsstunden pro Jahr, ermittelt nach den Prüfverfahren der in Artikel 2 genannten harmonisierten Normen (Bedingungen T1 „mittel” ), wie in Anhang I Punkt V angegeben.
6.
Die Kühlleistung, definiert als Kühlkapazität des Geräts in kW im Kühlbetrieb bei Volllast, ermittelt nach den Prüfverfahren der in Artikel 2 genannten harmonisierten Normen (Bedingungen T1 „mittel” ), wie in Anhang I Punkt VI angegeben.
7.
Energieeffizienzgröße des Geräts im Kühlbetrieb bei Volllast, ermittelt nach den Prüfverfahren der in Artikel 2 genannten harmonisierten Normen (Bedingungen T1 „mittel” ).
8.
Gerätetyp: nur Kühlung oder Kühlung/Heizung.
9.
Kühlungsart: Luftkühlung, Wasserkühlung.
10.
Nur bei Geräten mit Heizfunktion: Heizleistung, definiert als Heizkapazität des Geräts in kW im Heizbetrieb bei Volllast, ermittelt nach den Prüfverfahren der in Artikel 2 genannten harmonisierten Normen (Bedingungen T1 + 7C), wie in Anhang I Punkt X angegeben.
11.
Nur bei Geräten mit Heizfunktion: Energieeffizienzklasse der Heizfunktion gemäß Anhang IV auf einer Skala von A (sehr effizient) bis G (weniger effizient), ermittelt nach den Prüfverfahren der in Artikel 2 genannten harmonisierten Normen (Bedingungen T1 + 7C), wie in Anhang I Punkt XI angegeben. Ist das Heizaggregat des Geräts mit einem Widerstand ausgestattet, gilt für den Leistungskoeffizient der Wert 1.
12.
Gegebenenfalls Geräuschemissionen bei Standardbetrieb, ermittelt gemäß der Richtlinie 86/594/EWG.
13.
Lieferanten können außerdem die Angaben gemäß den Punkten 5 bis 8 für andere Testbedingungen beifügen, die gemäß den in Artikel 2 genannten harmonisierten Normen ermittelt wurden.

Enthält das Datenblatt auch eine farbige oder schwarz-weiße Abbildung des Etiketts, sind nur die zusätzlichen Angaben zu machen.

NB:

Die Entsprechungen der oben genannten Begriffe in den anderen Gemeinschaftssprachen sind Anhang V zu entnehmen.

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