ANHANG I RL 2002/3/EG

BEGRIFFSBESTIMMUNGEN, ZIELWERTE UND LANGFRISTIGE ZIELE FÜR OZON

I.
Begriffsbestimmungen

Alle Werte werden in μg/m3 angegeben. Das Volumen ist zu normieren auf eine Temperatur von 293 K und einen Druck von 101,3 kPa. Zeitangaben erfolgen in mitteleuropäischer Zeit (MEZ). AOT40 (ausgedrückt in (μg/m3)·Stunden) bedeutet die Summe der Differenz zwischen Konzentrationen über 80 μg/m3 (= 40 ppb) als 1-Stunden-Mittelwert und 80 μg/m3 während einer gegebenen Zeitspanne unter ausschließlicher Verwendung der 1-Stunden-Mittelwerte zwischen 8 Uhr morgens und 20 Uhr abends MEZ an jedem Tag(1). Die jährlichen Überschreitungsdaten, die zur Prüfung der Einhaltung der nachstehenden Zielwerte und langfristigen Ziele verwendet werden, sind nur dann als gültig zu betrachten, wenn Sie den Kriterien von Anhang III Abschnitt II entsprechen.

II.
Zielwerte für Ozon

ParameterZielwert für 2010(*)(2)
1. Zielwert für den Schutz der menschlichen GesundheitHöchster 8-Stunden-Mittelwert eines Tages(**)120 μg/m3; darf an höchstens 25 Tagen pro Kalenderjahr überschritten werden, gemittelt über 3 Jahre(***)
2. Zielwert für den Schutz der VegetationAOT40, berechnet aus 1-Stunden-Mittelwerten von Mai bis Juli18000 μg/m3·h gemittelt über 5 Jahre(***)

III.
Langfristige Ziele für Ozon

Parameterlangfristiges Ziel(****)
1. langfristiges Ziel für den Schutz der menschlichen GesundheitHöchster 8-Stunden-Mittelwert eines Tages während eines Kalenderjahres120 μg/m3
2. langfristiges Ziel für den Schutz der VegetationAOT40, berechnet aus 1-Stunden-Mittelwerten von Mai bis Juli6000 μg/m3·h

Fußnote(n):

(1)

Bzw. entsprechende Uhrzeit in Regionen in äußerster Randlage.

(*)

Die Einhaltung der Zielwerte wird ab diesem Datum beurteilt, d. h. 2010 wird das erste Jahr sein, dessen Daten zur Berechnung der Einhaltung während der folgenden 3 oder 5 Jahre herangezogen werden.

(**)

Der höchste 8-Stunden-Mittelwert der Konzentration eines Tages wird ermittelt, indem die gleitenden 8-Stunden-Mittelwerte geprüft werden, welche aus 1-Stunden-Mittelwerten berechnet und stündlich aktualisiert werden. Jeder auf diese Weise errechnete 8-Stunden-Mittelwert gilt für den Tag, an dem dieser Zeitraum endete, d. h. der erste Berechnungszeitraum für jeden einzelnen Tag umfasst die Zeitspanne von 17.00 Uhr des vorangegangenen Tages bis 1.00 Uhr des betreffenden Tages, während für den letzten Berechnungszeitraum jeweils die Stunden von 16.00 Uhr bis 24.00 Uhr des betreffenden Tages zugrunde gelegt werden.

(***)

Falls die Durchschnittswerte über 3 oder 5 Jahre nicht auf der Grundlage einer vollständigen und kontinuierlichen Serie gültiger Jahresdaten berechnet werden können, sind folgende Mindestjahresdaten zur Prüfung der Einhaltung der Zielwerte erforderlich:

für den Zielwert „Schutz der menschlichen Gesundheit” : gültige Daten für ein Jahr;

für den Zielwert „Schutz der Vegetation” : gültige Daten für 3 Jahre.

(2)

Diese Zielwerte und zulässigen Überschreitungen werden unbeschadet der Ergebnisse der in Artikel 11 vorgesehenen Untersuchungen und Überprüfung, bei denen die verschiedenen geographischen und klimatischen Gegebenheiten in der Europäischen Gemeinschaft berücksichtigt werden, festgelegt.

(****)

Die Fortschritte der Gemeinschaft beim Erreichen der langfristigen Ziele, wobei das Jahr 2020 als Zieldatum herangezogen wird, werden als Teil des in Artikel 11 beschriebenen Prozesses überprüft.

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