ANHANG VII RL 2002/3/EG
DATENQUALITÄTSZIELE UND ZUSAMMENSTELLUNG DER ERGEBNISSE DER LUFTQUALITÄTSBEURTEILUNG
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I.
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Datenqualitätsziele
Qualitätssicherungsprogramme sollten hinsichtlich der zulässigen Unsicherheit der Beurteilungsmethoden, der Mindestzeitdauer und der Messdatenerfassung auf folgende Datenqualitätsziele ausgerichtet sein.Für Ozon, NO und NO2 | |
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Unsicherheit der einzelnen Messungen | 15 % |
Mindestdatenerfassung | Sommer: 90 % Winter: 75 % |
Unsicherheit der einzelnen Messungen | 30 % |
Mindestdatenerfassung | 90 % |
Mindestzeitdauer | > 10 % im Sommer |
1-Stunden-Mittelwerte (während des Tages) | 50 % |
höchster 8-Stunden-Mittelwert eines Tages | 50 % |
Unsicherheit | 75 % |
- II.
- Ergebnisse der Luftqualitätsbeurteilung
Die folgenden Informationen sollten für Gebiete oder Ballungsräume zusammengestellt werden, in denen zusätzlich zu Messungen andere Datenquellen als ergänzende Informationen genutzt werden:- —
Beschreibung der vorgenommenen Beurteilung;
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eingesetzte spezifische Methoden, mit Verweisen auf ihre Beschreibung;
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Daten- und Informationsquellen;
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Beschreibung der Ergebnisse, einschließlich der Unsicherheiten, und insbesondere die Ausdehnung eines jeden Teilgebiets innerhalb des Gebiets oder des Ballungsraumes, in dem die Konzentrationen die langfristigen Ziele oder Zielwerte überschreiten;
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bei langfristigen Zielen oder Zielwerten zum Schutz der menschlichen Gesundheit: Bevölkerung, die den die Schwellenwerte übersteigenden Konzentrationen potentiell ausgesetzt ist.
- III.
- Normierung
Für Ozon ist das Volumen nach folgenden Temperatur- und Druckbedingungen zu normieren: 293 K, 101,3 kPa. Für Stickstoffoxide gelten die Normierungsvorschriften der Richtlinie 1999/30/EG.© Europäische Union 1998-2021
Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.