ANHANG VI RL 2002/3/EG
MESSUNG VON OZONVORLÄUFERSTOFFEN
Ziele
Die Hauptzielsetzung dieser Messungen besteht in der Ermittlung von Trends der Ozonvorläuferstoffe, der Prüfung der Wirksamkeit der Emissionsminderungsstragegien, der Prüfung der Konsistenz von Emissionsinventaren/Emissionsinventuren(*) und in der Zuordnung von Emissionsquellen zu Schadstoffkonzentrationen. Ein weiteres Ziel besteht im verbesserten Verständnis der Mechanismen der Ozonbildung und der Ausbreitung der Ozonvorläuferstoffe sowie in der Anwendung photochemischer Modelle.Stoffe
Die Messung von Ozonvorläuferstoffen muss mindestens Stickstoffoxide und geeignete flüchtige organische Verbindungen (VOC) umfassen. Eine Liste der zur Messung empfohlenen flüchtigen organischen Verbindungen ist nachstehend wiedergegeben.Ethan
Ethen
Ethin
Propan
Propen
n-Butan
i-Butan
1-Buten
trans-2-Buten
cis-2-Buten
1,3-Butadien
n-Pentan
i-Pentan
1-Penten
2-Penten
Isopren
n-Hexan
i-Hexan
n-Heptan
n-Octan
i-Octan
Benzol
Toluol
Ethylbenzol
m+p-Xylol
o-Xylol
1,2,4-Trimethylbenzol
1,2,3-Trimethylbenzol
1,3,5-Trimethylbenzol
Formaldehyd
Summe der Kohlenwasserstoffe ohne Methan
Referenzmethoden
Die in der Richtlinie 1999/30/EG(1) oder späteren einschlägigen Rechtsvorschriften der Gemeinschaft angegebene Referenzmethode gilt für Stickstoffoxide. Jeder Mitgliedstaat teilt der Kommission die Methoden mit, die er zur Probenahme und Messung von VOC anwendet. Die Kommission vergleicht die ihr mitgeteilten Methoden möglichst rasch und prüft die Möglichkeit der Festlegung von Referenzmethoden für die Probenahme und Messung von Ozonvorläuferstoffen, um die Vergleichbarkeit und Genauigkeit der Messungen im Rahmen der gemäß Artikel 11 vorgesehenen Überprüfung dieser Richtlinie zu verbessern.Standortkriterien
Messungen sollten insbesondere in städtischen und vorstädtischen Gebieten in allen gemäß der Richtlinie 96/62/EG errichteten Messstationen durchgeführt werden, die für die oben erwähnten Überwachungsziele als geeignet betrachtet werden.Fußnote(n):
- (*)
„Emissionsinventur” entspricht dem österreichischen Sprachgebrauch.
- (1)
ABl. L 163 vom 29.6.1999, S. 41.
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