ANHANG V RL 2002/3/EG
KRITERIEN ZUR BESTIMMUNG DER MINDESTZAHL VON PROBENAHMESTELLEN FÜR DIE ORTSFESTEN MESSUNGEN VON OZONKONZENTRATIONEN
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I.
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Mindestzahl der Probenahmestellen für kontinuierliche ortsfeste Messungen zur Beurteilung der Qualität der Luft im Hinblick auf die Einhaltung der Zielwerte, der langfristigen Ziele und der Informations- und Alarmschwellen, soweit die kontinuierliche Messung die einzige Informationsquelle darstellt
Bevölkerung (× 1000) |
Ballungsräume (städtische und vorstädtische Gebiete)(*) |
Sonstige Gebiete (vorstädtische und ländliche Gebiete)(*) |
Ländlicher Hintergrund |
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< 250 | 1 | 1 Station/50000 km2 als mittlere Dichte über alle Gebiete pro Land(**) | |
< 500 | 1 | 2 | |
< 1000 | 2 | 2 | |
< 1500 | 3 | 3 | |
< 2000 | 3 | 4 | |
< 2750 | 4 | 5 | |
< 3750 | 5 | 6 | |
> 3750 | 1 zusätzliche Station je 2 Mio. Einwohner | 1 zusätzliche Station je 2 Mio. Einwohner |
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II.
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Mindestzahl der Probenahmestellen für ortsfeste Messungen in Gebieten und Ballungsräumen, in denen die langfristigen Ziele eingehalten werden
Die Zahl der Ozon-Probenahmestellen muss in Verbindung mit den zusätzlichen Beurteilungsmethoden wie Luftqualitätsmodellierung und am gleichen Standort durchgeführte Stickstoffdioxidmessungen zur Prüfung des Trends der Ozonbelastung und der Einhaltung der langfristigen Ziele ausreichen. Die Zahl der Stationen in Ballungsräumen und in anderen Gebieten kann auf ein Drittel der in Teil I angegebenen Zahl vermindert werden. Wenn die Informationen aus ortsfesten Stationen die einzige Informationsquellen darstellen, sollte zumindest eine Messstation beibehalten werden. Hat dies in Gebieten, in denen zusätzliche Beurteilungsmethoden eingesetzt werden, zur Folge, dass in einem Gebiet keine Station mehr vorhanden ist, so ist durch Koordinierung mit den Stationen der benachbarten Gebiete sicherzustellen, dass die Einhaltung der langfristigen Ziele hinsichtlich der Ozonkonzentrationen ausreichend beurteilt werden kann. Die Zahl der Stationen im ländlichen Hintergrund sollte 1/100000 km2 betragen.Fußnote(n):
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Mindestens 1 Station in vorstädtischen Gebieten, in denen die Exposition der Bevölkerung am stärksten sein dürfte. In Ballungsräumen sollten mindestens 50 % der Stationen in Vorstadtgebieten liegen.
- (**)
1 Station je 25000 km2 in orografisch stark gegliedertem Gelände wird empfohlen.
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