Artikel 1 RL 2002/40/EG
(1) Diese Richtlinie findet Anwendung auf netzbetriebene Elektrobacköfen, einschließlich Öfen, die Teil größerer Geräte sind.
(2) Diese gilt nicht für folgende Öfen:
- a)
- Öfen, die auch mit anderen Energiequellen betrieben werden können,
- b)
- Öfen, die nicht in den Geltungsbereich der in Artikel 2 genannten harmonisierten Normen fallen,
- c)
- tragbare Öfen, die keine ortsfesten Geräte sind und deren Gewicht unter 18 kg liegt, soweit sie nicht für den Einbau bestimmt sind.
(3) Der Energieverbrauch der Dampfgarfunktionen, ausgenommen die Heißdampf-Funktion, fällt nicht unter diese Richtlinie.
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