ANHANG II RL 2002/40/EG

DATENBLATT

Das Datenblatt enthält die nachfolgend genannten Angaben. Die Angaben können in Form einer Tabelle für mehrere Modelle des gleichen Lieferanten in der angegebenen Reihenfolge gemacht oder der Gerätebeschreibung beigefügt werden.

1.
Warenzeichen des Lieferanten
2.
Modellname/-kennzeichen
3.
Energieeffizienzklasse der Backröhre(n) des Modells, festgelegt entsprechend Anhang IV. Die Energieeffizienzklasse wird nach einer Skala von A (sehr effizient) bis G (weniger effizient) angegeben. Wenn diese Angabe in Tabellenform erfolgt, ist eine andere Darstellung möglich, sofern deutlich wird, dass die Skala von A (sehr effizient) bis G (weniger effizient) reicht. Ferner ist anzugeben, für welche Beheizungsart die Energieeffizienzklasse bestimmt wird.
4.
Wenn diese Angabe in Tabellenform erfolgt und für einige der in der Tabelle aufgeführten Geräte ein Umweltzeichen gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1980/2000 vergeben wurde, kann dies hier angegeben werden. In diesem Fall lautet die Spaltenüberschrift „Umweltzeichen der Europäischen Union” , und das Umweltzeichen wird im entsprechenden Feld eingetragen. Diese Bestimmung gilt unbeschadet eventueller Anforderungen im Rahmen des Systems zur Vergabe eines gemeinschaftlichen Umweltzeichens.
5.
Energieverbrauch in kWh für die Beheizungsart(en) (konventionell und/oder Um-/Heißluft) (der Geräte), ermittelt bei Standardbeladung nach den Prüfverfahren der in Artikel 2 genannten harmonisierten Normen.
6.
Nutzbares Volumen der Backröhre in Liter, bestimmt gemäß den in Artikel 2 genannten harmonisierten Normen.
7.
Die Größe des Gerätes wird wie folgt festgelegt:
klein: 12 l ≤ Volumen < 35 l,
mittel: 35 l ≤ Volumen < 65 l,
groß: 65 l ≤ Volumen.

Der Pfeil für diese Angabe muss der entsprechenden Größenbezeichnung genau gegenüberstehen.

8.
Garzeit bei Standardbeladung, ermittelt gemäß den Prüfverfahren der in Artikel 2 genannten harmonisierten Normen.
9.
Gegebenenfalls Geräuschemissionen für die Funktion, die für die Energieeffizienz ausschlaggebend ist, ermittelt gemäß der Richtlinie 86/594/EWG des Rates(1).
10.
Angabe des Stromverbrauchs für die Betriebsart, in der keine Beheizung erfolgt und der Ofen den niedrigsten Energieverbrauch hat, sobald eine geeignete harmonisierte Norm für Verluste im Stand-by-Betrieb verfügbar ist.
11.
Größe des größten Backblechs in cm2 als „Fläche” im Sinne der in Artikel 2 genannten harmonisierten Norm.

Enthält das Datenblatt auch eine farbige oder schwarz-weiße Abbildung des Etiketts, sind nur die zusätzlichen Angaben zu machen.

Anmerkung:

Die Entsprechungen der oben genannten Begriffe in den anderen Gemeinschaftssprachen sind Anhang V zu entnehmen.

Fußnote(n):

(1)

Die einschlägigen Normen sind 60704-2-10 (Geräuschmessung) und EN 60704-3 (Prüfung).

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Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.