Artikel 40 RL 2002/55/EG

Die Mitgliedstaaten stellen sicher, dass Saatgut der Kategorien „Zertifiziertes Saatgut” und „Standardsaatgut” stichprobenweise durch einen Nachkontrollanbau auf seine Sortenechtheit und Sortenreinheit im Vergleich zur Kontrollprobe amtlich überprüft wird.

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