ANHANG I RL 2002/56/EG

MINDESTANFORDERUNGEN, DENEN DIE PFLANZKARTOFFELN GENÜGEN MÜSSEN

1.
Bei Basispflanzgut überschreiten der zahlenmäßige Anteil an nicht sortenechten Pflanzen im Vermehrungsbestand und der Anteil an Pflanzen fremder Sorten zusammengerechnet nicht 0,1 v. H., und bei der direkten Nachkommenschaft überschreiten sie zusammengerechnet nicht 0,25 v. H.
2.
Bei zertifiziertem Pflanzgut überschreiten der zahlenmäßige Anteil an nicht sortenechten Pflanzen und der Anteil an Pflanzen fremder Sorten zusammengerechnet nicht 0,5 v. H., und bei der direkten Nachkommenschaft überschreiten sie zusammengerechnet nicht 0,5 v. H.
3.
Pflanzkartoffeln genügen den in der folgenden Tabelle aufgeführten Anforderungen hinsichtlich des Auftretens von geregelten Nicht-Quarantäneschädlingen (RNQPs) oder von durch die betreffenden RNQPs verursachten Krankheiten bei der betreffenden Kategorie:

RNQPs oder durch RNQPs verursachte Symptome Schwellenwert für den Vermehrungsbestand für Basispflanzgut Schwellenwert für den Vermehrungsbestand für zertifiziertes Pflanzgut
Schwarzbeinigkeit (Dickeya Samson et al. spp. [1DICKG]; Pectobacterium Waldee emend. Hauben et al. spp. [1PECBG]) 1,0 % 4,0 %
Candidatus Liberibacter solanacearum Liefting et al. [LIBEPS] 0 % 0 %
Candidatus Phytoplasma solani Quaglino et al. [PHYPSO] 0 % 0 %

Mosaiksymptome, verursacht durch Viren,

und

Symptome, verursacht durch das Blattrollvirus [PLRV00]

0,8 % 6,0 %
Potato spindle tuber viroid [PSTVD0] 0 % 0 %
RNQPs oder durch RNQPs verursachte Symptome Schwellenwert für die direkte Nachkommenschaft von Basispflanzgut Schwellenwert für die direkte Nachkommenschaft von zertifiziertem Pflanzgut
Anzeichen von Virosen 4,0 % 10,0 %

4.
Die maximale Anzahl von Generationen von Basispflanzgut beträgt vier, und die Anzahl der kombinierten Generationen von Vorstufenpflanzgut auf dem Feld und von Basispflanzgut beträgt sieben.

Die maximale Anzahl von Generationen von zertifiziertem Pflanzgut beträgt zwei.

Ist die Generation nicht auf dem amtlichen Etikett angegeben, ist das Pflanzgut als zur maximalen Generation zugehörig anzusehen, welches innerhalb der jeweiligen Kategorie zulässig ist.

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