ANHANG II RL 2002/56/EG

MINDESTANFORDERUNGEN AN DIE QUALITÄT DER PARTIEN VON PFLANZKARTOFFELN

Zulässige Toleranzen für die folgenden Unreinheiten, Mängel und RNQPs oder durch RNQPs verursachten Symptome an Pflanzkartoffeln:
1.
Anteil an Erde und Fremdstoffen: 1,0 v. H. der Masse bei Basispflanzgut und 2,0 v. H. der Masse bei zertifiziertem Pflanzgut;
2.
Trocken- und Nassfäule zusammengefasst, außer verursacht durch Synchytrium endobioticum, Clavibacter michiganensis ssp. sepedonicus oder Ralstonia solanacearum: 0,5 v. H. der Masse, davon Nassfäule 0,2 v. H. der Masse;
3.
äußere Mängel, z. B. missgestaltete oder beschädigte Knollen: 3,0 v. H. der Masse;
4.
gewöhnlicher Schorf, von dem mehr als ein Drittel der Oberfläche der Knollen befallen ist: 5,0 v. H. der Masse;
5.
aufgrund übermäßiger Trocknung oder aufgrund der Austrocknung durch Silberschorf gewelkte Knollen: 1,0 v. H. der Masse;
6.
RNQPs oder durch RNQPs verursachte Symptome an Partien von Pflanzkartoffeln:

RNQPs oder durch RNQPs verursachte SymptomeSchwellenwert für das Auftreten der RNQPs auf Basispflanzgut in Prozent der MasseSchwellenwert für das Auftreten der RNQPs auf zertifiziertem Pflanzgut in Prozent der Masse
Candidatus Liberibacter solanacearum Liefting et al.0 %0 %
Ditylenchus destructor Thorne [DITYDE]0 %0 %
Wurzeltöterkrankheit, wobei die Knollen auf mehr als 10 % ihrer Oberfläche befallen sind, verursacht durch Thanatephorus cucumeris (A.B. Frank) Donk [RHIZSO]5,0 %5,0 %
Pulverschorf, wobei die Knollen auf mehr als 10 % ihrer Oberfläche befallen sind, verursacht durch Spongospora subterranea (Wallr.) Lagerh. [SPONSU]3,0 %3,0 %;

7.
Gesamttoleranz für Nummern 2 bis 6: 6,0 v. H. der Masse für Basispflanzgut und 8,0 v. H. der Masse für zertifiziertes Pflanzgut.

© Europäische Union 1998-2021

Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.