Artikel 12 RL 2002/91/EG

Information

Die Mitgliedstaaten können die erforderlichen Maßnahmen treffen, um die Nutzer von Gebäuden über die verschiedenen Methoden und praktischen Verfahren zur Verbesserung der Gesamtenergieeffizienz zu informieren. Auf Ersuchen unterstützt die Kommission die Mitgliedstaaten bei der Durchführung der betreffenden Informationskampagnen, die Gegenstand von Gemeinschaftsprogrammen sein können.

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