Artikel 9 RL 2002/94/EG
Das Zustellungsersuchen nach Artikel 5 der Richtlinie 76/308/EWG wird nach dem Muster in Anhang II der vorliegenden Richtlinie schriftlich in doppelter Ausfertigung gestellt. Es wird mit dem Dienststempel der ersuchenden Behörde versehen und ist von einem zur Stellung eines solchen Ersuchens ordnungsgemäß bevollmächtigten Bediensteten dieser Behörde zu unterzeichnen.
Dem Ersuchen ist die Verfügung oder Entscheidung in doppelter Ausfertigung beizufügen, um deren Zustellung ersucht wird.
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