Artikel 1 RoHS1 (RL 2002/95/EG)
Ziele
Diese Richtlinie zielt darauf ab, die Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Beschränkung der Verwendung von gefährlichen Stoffen in Elektro- und Elektronikgeräten anzugleichen und einen Beitrag zum Gesundheitsschutz und zur umweltgerechten Verwertung und Beseitigung von Elektro- und Elektronik-Altgeräten zu leisten.
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