Artikel 1 RL 2002/99/EG
Geltungsbereich
Diese Richtlinie enthält die allgemeinen tierseuchenrechtlichen Vorschriften für alle Produktions-, Verarbeitungs- und Vertriebsstufen innerhalb der Gemeinschaft sowie für die Einfuhr von Erzeugnissen tierischen Ursprungs aus Drittländern sowie die daraus gewonnenen Lebensmittel.
Diese Vorschriften berühren nicht die Bestimmungen der Richtlinien 89/662/EG und 97/78/EG sowie der in Anhang I aufgeführten Richtlinien.
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