Artikel 1 RL 2002/99/EG

Geltungsbereich

Diese Richtlinie enthält die allgemeinen tierseuchenrechtlichen Vorschriften für alle Produktions-, Verarbeitungs- und Vertriebsstufen innerhalb der Gemeinschaft sowie für die Einfuhr von Erzeugnissen tierischen Ursprungs aus Drittländern sowie die daraus gewonnenen Lebensmittel.

Diese Vorschriften berühren nicht die Bestimmungen der Richtlinien 89/662/EG und 97/78/EG sowie der in Anhang I aufgeführten Richtlinien.

© Europäische Union 1998-2021

Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.