Artikel 16 RL 2003/10/EG
Berichte
Die Mitgliedstaaten erstatten der Kommission alle fünf Jahre Bericht über die praktische Durchführung dieser Richtlinie und geben dabei die Standpunkte der Sozialpartner an. Der Bericht enthält eine Darlegung der bewährten Verfahren zur Vermeidung von gesundheitsschädlichem Lärm und anderer Formen der Arbeitsorganisation sowie der von den Mitgliedstaaten eingeleiteten Maßnahmen, um die Kenntnis dieser bewährten Verfahren zu verbreiten.
Ausgehend von diesen Berichten nimmt die Kommission eine Gesamtbewertung der Durchführung dieser Richtlinie, auch unter Berücksichtigung von Forschung und wissenschaftlichen Erkenntnissen sowie unter anderem der Auswirkungen dieser Richtlinie auf die Sektoren Musik und Unterhaltung, vor. Die Kommission unterrichtet das Europäische Parlament, den Rat, den Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Beratenden Ausschuss für Sicherheit, Arbeitshygiene und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz darüber; sie schlägt gegebenenfalls Änderungen vor.
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