Artikel 24 RL 2003/37/EG

Aufgehobene Rechtsvorschriften

(1) Die Richtlinie 74/150/EWG wird mit Wirkung vom 1. Juli 2005 aufgehoben.

(2) Bezugnahmen auf die Richtlinie 74/150/EWG sind als Bezugnahmen auf diese Richtlinie zu verstehen und nach der Entsprechungstabelle in Anhang VIII der vorliegenden Richtlinie zu lesen.

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