ANHANG V RL 2003/37/EG

A —
HÖCHSTZULÄSSIGE STÜCKZAHLEN FÜR KLEINSERIEN

Die Zahl von Fahrzeugen eines Typs, die jährlich in jedem Mitgliedstaat zugelassen, verkauft oder in Betrieb genommen werden dürfen, ist je nach Fahrzeugklasse wie folgt begrenzt:
Klasse Einheiten (je Typ)
T 150
C 50
R 75
S 50

B —
HÖCHSTZULÄSSIGE STÜCKZAHLEN FÜR AUSLAUFENDE SERIEN

Die Zahl der in jedem Mitgliedstaat nach dem Verfahren des Artikels 10 in Verkehr gebrachten Fahrzeuge eines oder mehrerer Typen darf 10 % der Fahrzeuge aller betreffenden Typen nicht überschreiten, die in den zwei vorangegangenen Jahren in diesem Mitgliedstaat in Verkehr gebracht wurden; sie darf jedoch nicht unter 20 liegen. Die Übereinstimmungsbescheinigung für die nach diesem Verfahren in Verkehr gebrachten Fahrzeuge enthält einen entsprechenden Eintrag.

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