ANHANG V RL 2003/37/EG
- A —
- HÖCHSTZULÄSSIGE STÜCKZAHLEN FÜR KLEINSERIEN
| Klasse | Einheiten (je Typ) |
|---|---|
| T | 150 |
| C | 50 |
| R | 75 |
| S | 50 |
- B —
- HÖCHSTZULÄSSIGE STÜCKZAHLEN FÜR AUSLAUFENDE SERIEN
Die Zahl der in jedem Mitgliedstaat nach dem Verfahren des Artikels 10 in Verkehr gebrachten Fahrzeuge eines oder mehrerer Typen darf 10 % der Fahrzeuge aller betreffenden Typen nicht überschreiten, die in den zwei vorangegangenen Jahren in diesem Mitgliedstaat in Verkehr gebracht wurden; sie darf jedoch nicht unter 20 liegen. Die Übereinstimmungsbescheinigung für die nach diesem Verfahren in Verkehr gebrachten Fahrzeuge enthält einen entsprechenden Eintrag.© Europäische Union 1998-2021
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