ANHANG V RL 2003/37/EG
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A —
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HÖCHSTZULÄSSIGE STÜCKZAHLEN FÜR KLEINSERIEN
Klasse | Einheiten (je Typ) |
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T | 150 |
C | 50 |
R | 75 |
S | 50 |
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B —
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HÖCHSTZULÄSSIGE STÜCKZAHLEN FÜR AUSLAUFENDE SERIEN
Die Zahl der in jedem Mitgliedstaat nach dem Verfahren des Artikels 10 in Verkehr gebrachten Fahrzeuge eines oder mehrerer Typen darf 10 % der Fahrzeuge aller betreffenden Typen nicht überschreiten, die in den zwei vorangegangenen Jahren in diesem Mitgliedstaat in Verkehr gebracht wurden; sie darf jedoch nicht unter 20 liegen. Die Übereinstimmungsbescheinigung für die nach diesem Verfahren in Verkehr gebrachten Fahrzeuge enthält einen entsprechenden Eintrag.© Europäische Union 1998-2021
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