Anlage zu Anhang I RL 2003/42/EG
Die folgenden Abschnitte enthalten Beispiele für Ereignisse, die aufgrund der Anwendung der allgemeinen Kriterien gemäß Abschnitt B Ziffer ii) des Anhangs I auf spezifische Systeme meldepflichtig sind.
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1.
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Klima-/Lüftungsanlage
- a)
- Vollständiger Ausfall der Avionik-Kühlanlage.
- b)
- Druckabfall.
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2.
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Automatisches Flugsteuerungssystem
- a)
- Automatisches Flugsteuerungssystem geht nach dem Einschalten nicht in den vorgesehenen Betriebsmodus über.
- b)
- Von der Flugbesatzung gemeldete erhebliche Schwierigkeiten bei der Beherrschung des Luftfahrzeugs in Verbindung mit der Funktion des automatischen Flugsteuerungssystems.
- c)
- Ausfall einer Abschaltvorrichtung für das automatische Flugsteuerungssystem.
- d)
- Selbstständiger Betriebsmoduswechsel des automatischen Flugsteuerungssystems.
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3.
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Kommunikation
- a)
- Ausfall oder Mängel der Kabinen-Lautsprecheranlage, so dass Fluggastdurchsagen nicht möglich oder nicht hörbar sind.
- b)
- Gesamtausfall des Kommunikationssystems während des Flugs.
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4.
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Elektrische Anlage
- a)
- Ausfall eines Verteilersystems der elektrischen Anlage (AC oder DC).
- b)
- Totalausfall oder Ausfall von mehr als einem Elektrogeneratorsystem.
- c)
- Ausfall des Reserve- (Notfall-) Elektrogeneratorsystems.
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5.
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Cockpit/Kabine/Frachträume
- a)
- Ausfall der Pilotensitzverstellung während des Flugs.
- b)
- Ausfall eines Notfallsystems oder -ausrüstungsteils, einschließlich der Notausstiegs-Signalanlage, aller Ausstiegstüren, der Notbeleuchtung usw.
- c)
- Ausfall der Haltevorrichtungen des Frachtladesystems.
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6.
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Brandschutzanlage
- a)
- Brandalarme, mit Ausnahme der sofort als falsch bestätigten Alarme.
- b)
- Nicht erkannter Ausfall oder Mangel der Brand-/Rauchmelde- bzw. Brand-/Rauchschutzanlage, der zum Ausfall bzw. zur Funktionseinschränkung der Brandmelde- bzw. Brandschutzanlage führen könnte.
- c)
- Ausbleiben einer Brandmeldung bei einem tatsächlich ausgebrochenen Brand oder bei Rauchentwicklung.
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7.
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Flugsteuerung
- a)
- Asymmetrie der Landeklappen, Vorflügel, Störklappen usw.
- b)
- Eingeschränkte Beweglichkeit, Schwergängigkeit oder schlechtes oder verspätetes Ansprechen bei der Betätigung primärer Flugsteuerungssysteme oder der zugehörigen Feststellsysteme.
- c)
- Selbstständiges Bewegen der Steuerorgane.
- d)
- Von der Flugbesatzung wahrgenommene Vibrationen an den Steuerorganen.
- e)
- Lösen oder Ausfall der mechanischen Flugsteuerung.
- f)
- Erhebliche Beeinträchtigung der normalen Steuerung des Luftfahrzeugs oder Verschlechterung der Flugeigenschaften.
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8.
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Treibstoffanlage
- a)
- Fehlfunktion am Treibstoffmengen-Anzeigesystem, die zum Totalausfall der Anzeige oder zur Fehlanzeige der mitgeführten Treibstoffmenge führt.
- b)
- Treibstoffaustritt, der zu größerem Treibstoffverlust, Brandgefahr oder erheblicher Verunreinigung geführt hat.
- c)
- Fehlfunktion oder Mängel des Treibstoffablasssystems, die zum unbeabsichtigten Verlust einer erheblichen Treibstoffmenge, zu Brandgefahr oder gefährlicher Verunreinigung der Luftfahrzeugausrüstung geführt oder das Ablassen von Treibstoff unmöglich gemacht haben.
- d)
- Fehlfunktionen oder Mängel des Treibstoffsystems, die erhebliche Auswirkungen auf die Treibstoffversorgung und/oder –verteilung hatten.
- e)
- Unmöglichkeit, die gesamte nutzbare Treibstoffmenge umzupumpen oder zu verbrauchen.
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9.
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Hydraulik
- a)
- Ausfall eines Hydrauliksystems (nur ETOPS-Betrieb).
- b)
- Funktionsausfall des Isolationssystems.
- c)
- Ausfall von mehr als einem Hydraulikkreis.
- d)
- Ausfall des Hydraulik-Reservesystems.
- e)
- Unbeabsichtigtes Ausfahren der durch den Fahrtwind angetriebenen Turbine.
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10.
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Vereisungsmelde-/-schutzsystem
- a)
- Nicht erkannter Ausfall oder Leistungsminderung des Vereisungsschutz-/Enteisungssystems.
- b)
- Ausfall von mehr als einem Sondenbeheizungssystem.
- c)
- Unmöglichkeit einer symmetrischen Tragflügelenteisung.
- d)
- Anormale Eisablagerungen und dadurch erhebliche Beeinträchtigung von Leistung oder Flugeigenschaften.
- e)
- Erhebliche Beeinträchtigung der Sicht der Besatzung.
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11.
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Anzeige-, Warn-, Aufzeichnungssysteme
- a)
- Fehlfunktion oder Mangel an einem Anzeigesystem, wenn die Möglichkeit besteht, dass die Besatzung aufgrund erheblicher Anzeigefehler an wesentlichen Systemen falsche Maßnahmen ergreift.
- b)
- Ausfall der roten Warnfunktion eines Systems.
- c)
- Bei Glascockpits: Ausfall oder Fehlfunktion von mehr als einem Anzeigeschirm oder Computer für eine Anzeige-/Warnfunktion.
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12.
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Fahrwerk, Bremsen, Reifen
- a)
- Brand an der Bremsanlage.
- b)
- Erheblicher Bremswirkungsverlust.
- c)
- Unsymmetrische Bremswirkung, die zu erheblichen Abweichungen von der vorgesehenen Bahn führt.
- d)
- Ausfall des schwerkraftgetriebenen Fahrwerksystems (einschließlich bei planmäßigen Tests).
- e)
- Unbeabsichtigtes Ausfahren/Einfahren von Fahrwerk oder Fahrwerksklappen.
- f)
- Platzen mehrerer Reifen.
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13.
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Navigationssysteme (einschließlich Präzisionsanflugsysteme) und Luftdatensysteme
- a)
- Totalausfall oder Versagen mehrerer Navigationsgeräte.
- b)
- Totalausfall oder Versagen mehrerer Luftdatensystemgeräte.
- c)
- Stark irreführende Anzeigen.
- d)
- Erhebliche Navigationsfehler aufgrund fehlerhafter Daten oder eines Datenbank-Kodierungsfehlers.
- e)
- Unerwartete Abweichungen vom lateralen oder vertikalen Pfad, die nicht durch ein Eingreifen des Piloten verursacht wurden.
- f)
- Probleme mit Bodennavigationseinrichtungen, die zu erheblichen Navigationsfehlern führen, die nicht auf den Übergang vom Inertial-Navigationsmodus in den Funk-Navigationsmodus zurückzuführen sind.
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14.
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Sauerstoff bei Luftfahrzeugen mit Druckkabine
- a)
- Ausfall der Sauerstoffversorgung im Cockpit.
- b)
- Ausfall der Sauerstoffversorgung einer erheblichen Anzahl Fluggäste (mehr als 10 %), einschließlich der Fälle, in denen dies bei Instandhaltungs-, Schulungs- oder Prüfmaßnahmen festgestellt wird.
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15.
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Nebenluftsystem
- a)
- Heißluftleck, das zu einer Brandmeldung oder zu Strukturschäden führt.
- b)
- Ausfall sämtlicher Nebenluftsysteme.
- c)
- Ausfall des Nebenluftleck-Meldesystems.
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