Anlage zu Anhang I RL 2003/42/EG

Die folgenden Abschnitte enthalten Beispiele für Ereignisse, die aufgrund der Anwendung der allgemeinen Kriterien gemäß Abschnitt B Ziffer ii) des Anhangs I auf spezifische Systeme meldepflichtig sind.

1.
Klima-/Lüftungsanlage

a)
Vollständiger Ausfall der Avionik-Kühlanlage.
b)
Druckabfall.

2.
Automatisches Flugsteuerungssystem

a)
Automatisches Flugsteuerungssystem geht nach dem Einschalten nicht in den vorgesehenen Betriebsmodus über.
b)
Von der Flugbesatzung gemeldete erhebliche Schwierigkeiten bei der Beherrschung des Luftfahrzeugs in Verbindung mit der Funktion des automatischen Flugsteuerungssystems.
c)
Ausfall einer Abschaltvorrichtung für das automatische Flugsteuerungssystem.
d)
Selbstständiger Betriebsmoduswechsel des automatischen Flugsteuerungssystems.

3.
Kommunikation

a)
Ausfall oder Mängel der Kabinen-Lautsprecheranlage, so dass Fluggastdurchsagen nicht möglich oder nicht hörbar sind.
b)
Gesamtausfall des Kommunikationssystems während des Flugs.

4.
Elektrische Anlage

a)
Ausfall eines Verteilersystems der elektrischen Anlage (AC oder DC).
b)
Totalausfall oder Ausfall von mehr als einem Elektrogeneratorsystem.
c)
Ausfall des Reserve- (Notfall-) Elektrogeneratorsystems.

5.
Cockpit/Kabine/Frachträume

a)
Ausfall der Pilotensitzverstellung während des Flugs.
b)
Ausfall eines Notfallsystems oder -ausrüstungsteils, einschließlich der Notausstiegs-Signalanlage, aller Ausstiegstüren, der Notbeleuchtung usw.
c)
Ausfall der Haltevorrichtungen des Frachtladesystems.

6.
Brandschutzanlage

a)
Brandalarme, mit Ausnahme der sofort als falsch bestätigten Alarme.
b)
Nicht erkannter Ausfall oder Mangel der Brand-/Rauchmelde- bzw. Brand-/Rauchschutzanlage, der zum Ausfall bzw. zur Funktionseinschränkung der Brandmelde- bzw. Brandschutzanlage führen könnte.
c)
Ausbleiben einer Brandmeldung bei einem tatsächlich ausgebrochenen Brand oder bei Rauchentwicklung.

7.
Flugsteuerung

a)
Asymmetrie der Landeklappen, Vorflügel, Störklappen usw.
b)
Eingeschränkte Beweglichkeit, Schwergängigkeit oder schlechtes oder verspätetes Ansprechen bei der Betätigung primärer Flugsteuerungssysteme oder der zugehörigen Feststellsysteme.
c)
Selbstständiges Bewegen der Steuerorgane.
d)
Von der Flugbesatzung wahrgenommene Vibrationen an den Steuerorganen.
e)
Lösen oder Ausfall der mechanischen Flugsteuerung.
f)
Erhebliche Beeinträchtigung der normalen Steuerung des Luftfahrzeugs oder Verschlechterung der Flugeigenschaften.

8.
Treibstoffanlage

a)
Fehlfunktion am Treibstoffmengen-Anzeigesystem, die zum Totalausfall der Anzeige oder zur Fehlanzeige der mitgeführten Treibstoffmenge führt.
b)
Treibstoffaustritt, der zu größerem Treibstoffverlust, Brandgefahr oder erheblicher Verunreinigung geführt hat.
c)
Fehlfunktion oder Mängel des Treibstoffablasssystems, die zum unbeabsichtigten Verlust einer erheblichen Treibstoffmenge, zu Brandgefahr oder gefährlicher Verunreinigung der Luftfahrzeugausrüstung geführt oder das Ablassen von Treibstoff unmöglich gemacht haben.
d)
Fehlfunktionen oder Mängel des Treibstoffsystems, die erhebliche Auswirkungen auf die Treibstoffversorgung und/oder –verteilung hatten.
e)
Unmöglichkeit, die gesamte nutzbare Treibstoffmenge umzupumpen oder zu verbrauchen.

9.
Hydraulik

a)
Ausfall eines Hydrauliksystems (nur ETOPS-Betrieb).
b)
Funktionsausfall des Isolationssystems.
c)
Ausfall von mehr als einem Hydraulikkreis.
d)
Ausfall des Hydraulik-Reservesystems.
e)
Unbeabsichtigtes Ausfahren der durch den Fahrtwind angetriebenen Turbine.

10.
Vereisungsmelde-/-schutzsystem

a)
Nicht erkannter Ausfall oder Leistungsminderung des Vereisungsschutz-/Enteisungssystems.
b)
Ausfall von mehr als einem Sondenbeheizungssystem.
c)
Unmöglichkeit einer symmetrischen Tragflügelenteisung.
d)
Anormale Eisablagerungen und dadurch erhebliche Beeinträchtigung von Leistung oder Flugeigenschaften.
e)
Erhebliche Beeinträchtigung der Sicht der Besatzung.

11.
Anzeige-, Warn-, Aufzeichnungssysteme

a)
Fehlfunktion oder Mangel an einem Anzeigesystem, wenn die Möglichkeit besteht, dass die Besatzung aufgrund erheblicher Anzeigefehler an wesentlichen Systemen falsche Maßnahmen ergreift.
b)
Ausfall der roten Warnfunktion eines Systems.
c)
Bei Glascockpits: Ausfall oder Fehlfunktion von mehr als einem Anzeigeschirm oder Computer für eine Anzeige-/Warnfunktion.

12.
Fahrwerk, Bremsen, Reifen

a)
Brand an der Bremsanlage.
b)
Erheblicher Bremswirkungsverlust.
c)
Unsymmetrische Bremswirkung, die zu erheblichen Abweichungen von der vorgesehenen Bahn führt.
d)
Ausfall des schwerkraftgetriebenen Fahrwerksystems (einschließlich bei planmäßigen Tests).
e)
Unbeabsichtigtes Ausfahren/Einfahren von Fahrwerk oder Fahrwerksklappen.
f)
Platzen mehrerer Reifen.

13.
Navigationssysteme (einschließlich Präzisionsanflugsysteme) und Luftdatensysteme

a)
Totalausfall oder Versagen mehrerer Navigationsgeräte.
b)
Totalausfall oder Versagen mehrerer Luftdatensystemgeräte.
c)
Stark irreführende Anzeigen.
d)
Erhebliche Navigationsfehler aufgrund fehlerhafter Daten oder eines Datenbank-Kodierungsfehlers.
e)
Unerwartete Abweichungen vom lateralen oder vertikalen Pfad, die nicht durch ein Eingreifen des Piloten verursacht wurden.
f)
Probleme mit Bodennavigationseinrichtungen, die zu erheblichen Navigationsfehlern führen, die nicht auf den Übergang vom Inertial-Navigationsmodus in den Funk-Navigationsmodus zurückzuführen sind.

14.
Sauerstoff bei Luftfahrzeugen mit Druckkabine

a)
Ausfall der Sauerstoffversorgung im Cockpit.
b)
Ausfall der Sauerstoffversorgung einer erheblichen Anzahl Fluggäste (mehr als 10 %), einschließlich der Fälle, in denen dies bei Instandhaltungs-, Schulungs- oder Prüfmaßnahmen festgestellt wird.

15.
Nebenluftsystem

a)
Heißluftleck, das zu einer Brandmeldung oder zu Strukturschäden führt.
b)
Ausfall sämtlicher Nebenluftsysteme.
c)
Ausfall des Nebenluftleck-Meldesystems.

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