ANHANG II RL 2003/42/EG

Verzeichnis der meldepflichtigen Ereignisse im Zusammenhang mit Flugnavigationsdiensten

i)
Beinahezusammenstöße (einschließlich besonderer Situationen, bei denen der Abstand zwischen einem Luftfahrzeug und einem anderen Luftfahrzeug/dem Boden/einem Fahrzeug/einer Person oder einem Gegenstand als zu gering empfunden wird):

a)
Nichteinhaltung des Mindestabstands.
b)
Unangemessener Abstand.
c)
Beinahe-CFIT-Unfälle.
d)
Störungen auf der Start- oder Landebahn, die Ausweichmanöver erforderten.

ii)
Möglichkeit eines Zusammenstoßes oder eines Beinahezusammenstoßes (einschließlich besonderer Situationen, aus denen sich ein Unfall oder ein Beinahezusammenstoß entwickeln kann, wenn ein anderes Luftfahrzeug in der Nähe ist):

a)
Störungen auf der Start- oder Landebahn, die kein Ausweichmanöver erfordern.
b)
Abkommen von der Start- oder Landebahn.
c)
Abweichen eines Luftfahrzeugs von der ATC-Freigabe.
d)
Abweichen eines Luftfahrzeugs von geltenden Air Traffic Management-(ATM)Regeln.

1.
Abweichen eines Luftfahrzeugs von geltenden veröffentlichten ATM-Verfahren.
2.
Unerlaubtes Eindringen in den Luftraum.
3.
Abweichung von den geltenden Regeln für das Mitführen und den Betrieb von ATM-Ausrüstungen in Luftfahrzeugen.

iii)
ATM-spezifische Ereignisse (einschließlich Situationen, in denen die Fähigkeit, sichere ATM-Dienste bereitzustellen, beeinträchtigt ist, wozu auch Situationen gehören, in denen der sichere Betrieb eines Luftfahrzeugs nur zufällig nicht gefährdet wurde). Dies schließt die folgenden Ereignisse ein:

a)
Unmöglichkeit, ATM-Dienste bereitzustellen.

1.
Unmöglichkeit, Luftverkehrsdienste bereitzustellen.
2.
Unmöglichkeit, Luftraum-Managementdienste bereitzustellen.
3.
Unmöglichkeit, Verkehrsfluss-Steuerungsdienste bereitzustellen.

b)
Ausfall der Kommunikationsfunktion.
c)
Ausfall der Überwachungsfunktion.
d)
Ausfall der Datenverarbeitungs- und -verteilungsfunktion.
e)
Ausfall der Navigationsfunktion.
f)
ATM-Systemsicherheit.

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