Artikel 15 RL 2003/59/EG

Aufhebung

(1) Artikel 5 der Verordnung (EWG) Nr. 3820/85 wird wie folgt geändert:

a)
Absatz 1 wird zum 10. September 2009 aufgehoben;
b)
die Absätze 2 und 4 werden zum 10. September 2008 aufgehoben.

(2) Die Richtlinie 76/914/EWG wird zum 10. September 2009 aufgehoben.

(3) Die Rechts- und Verwaltungsvorschriften, die erlassen wurden, um der Richtlinie 76/914/EWG nachzukommen, verlieren ihre Gültigkeit

ab dem 10. September 2008 für Fahrer von Kraftfahrzeugen zur Personenbeförderung;

ab dem 10. September 2009 für Fahrer von Kraftfahrzeugen zur Güterbeförderung.

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