Artikel 15 RL 2003/59/EG
Aufhebung
(1) Artikel 5 der Verordnung (EWG) Nr. 3820/85 wird wie folgt geändert:
- a)
- Absatz 1 wird zum 10. September 2009 aufgehoben;
- b)
- die Absätze 2 und 4 werden zum 10. September 2008 aufgehoben.
(2) Die Richtlinie 76/914/EWG wird zum 10. September 2009 aufgehoben.
(3) Die Rechts- und Verwaltungsvorschriften, die erlassen wurden, um der Richtlinie 76/914/EWG nachzukommen, verlieren ihre Gültigkeit
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ab dem 10. September 2008 für Fahrer von Kraftfahrzeugen zur Personenbeförderung;
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ab dem 10. September 2009 für Fahrer von Kraftfahrzeugen zur Güterbeförderung.
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